Bundestagswahl 2025

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte "Auslandsdeutsche")

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