Steuern und Abgaben

STEUERn und ABGABEn

GRUNDSTEUER A UND B, GEWERBESTEUER

Nachdem die Steuersätze in 2017 und 2018 zweimal in Folge gesenkt wurden, können die Steuersätze für 2022 in unveränderter Höher festgesetzt werden:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) = 230 v.H.
  • Grundsteuer B (alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke) = 340 v.H.
  • Gewerbesteuer = 375 v.H.

HUNDESTEUER

  1. Hund:   43,00 €
  2. Hund:   55,00 €
  3. Hund und jeder weitere:   67,00 €

Gefährliche Hunde:

1. Hund:   344,00 €

jeder weitere Hund:   440,00 €


Schmutz- und Regenwassergebühren

Die Abwassergebühren, wurden ab 2021 für 3 Jahre (2021-2023) neu festgesetzt:

  • Schmutzwassergebühr = 1,95 €/m³ (2,03 €/m³)
  • Schmutzwasser-Grundgebühr = 25 €/Anschluss (unverändert)
  • Regenwasser-Benutzungsgebühr = 0,15 €/m² bebauter bzw. befestigter Fläche (vorher: 0,16 €/m²)
  • Regenwasser-Grundgebühr = 0,10 €/m² bebauter bzw. befestigter Fläche

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren konnten für das Jahr 2023 gesenkt werden. Sie gelten jeweils für einen Vollanschluss (Restmüll, Altpapier, Bioabfälle, Sonderabfälle, Sperrmüll, Elektroschrott u.a.). Maßgebend für die Gebührenhöhe ist die Größe des Restmüllgefäßes:

  • 60 l-Inhalt = 127 €
  • 80 l-Inhalt = 137 €
  • 120 l-Inhalt = 162 €
  • 240 l-Inhalt = 257 €


Straßenreinigungsgebühren

Die Gebühren belaufen sich auf:

  • für Straßen des innerörtlichen Verkehrs/ Anliegerstraßen = 1,79 €/fdm
  • für Straßen des überörtlichen Verkehrs =1,71 €/lfdm.

Gewässerunterhaltungsgebühr

Für das Reinigen und Pflegen der Gewässerläufe stellen die Wasser- und Bodenverbände die Kosten der Gemeinde in Rechnung. Diese Aufwendungen werden von der Gemeinde in Form der Unterhaltungsgebühr auf alle Grundstücks-eigentümer des jeweiligen Unterhaltungsverbandes umgelegt. Nach dem Landeswassergesetz (LWG) erfolgt dieses zu 90 % auf die versiegelten (bebaute und befestigte) Flächen und zu 10 % auf die unversiegelten Flächen. Die Gebüh-ren für 2022 wurden im Rahmen einer Neukalkulation leicht gesenkt. Sollten sich im Laufe der Zeit Ihre Flächen-verhältnisse ändern, sind diese der Gemeinde mitzuteilen.

Die Gebührensätze wurden wie folgt festgesetzt:

Frischhofsbach:
    für versiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:          0,06719 €
    für unversiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:          0,00028 €

Haddorf:
    für versiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:          0,02031 €
    für unversiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:          0,00024 €

Oster-Brechte:
    für versiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:           0,08280 €
    für unversiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:          0,00029 €

Vechte und Gauxbach:
    für versiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:           0,03550 €
    für unversiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:          0,00032 €

Vechte und Steinfurter Aa:
    für versiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:          0,01999 €
    für unversiegelte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr:          0,00023 €







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