Urkundenanforderungen

Anforderung von Urkunden

Das Standesamt stellt verschiedene Urkunden aus:

  • Eheurkunde, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde
  • (beglaubigter) Auszug aus dem Ehe-, Geburts- Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister
  • mehrsprachige Urkunden

Urkunden können grundsätzlich nur von der Person selbst, dessen Ehegatten/Lebenspartner und von Personen beantragt werden, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Dritte erhalten Urkunden unter Vorlage einer Vollmacht oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.

Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort, d.h. die Geburtsurkunde erhalten Sie im Standesamt Ihres Geburtsorts, die Eheurkunde im Standesamt des Orts, in dem Sie geheiratet haben usw. 

Wenn Sie eine Urkunde benötigen, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Die Gebühr beträgt für die erste Urkunde 10 Euro für jede weitere Urkunde gleicher Art 5 Euro. Wenn die Urkunde für Rentenzwecke bestimmt ist, ist sie gebührenfrei.

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