Namenserklärungen
Es gibt verschiedene Situationen im Leben, in denen es möglich ist, Änderungen an seinem Namen vorzunehmen. Zur Änderung seines Namens muss im Standesamt eine Erklärung abgegeben werden, die beurkundet wird.
Folgende Erklärungen sind möglich:
- die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- das Voranstellung oder Anfügung eines Begleitnamens
- die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe
- Erstreckung der Namensänderung der Eltern auf den Namen des Kindes
- Angleichung von Familien- u. Vornamen
- und andere
Wenn Sie bei uns im Rathaus eine Namenserklärung abgeben möchten, machen Sie bitte vorab einen Termin mit uns aus. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen.
Für die Beurkundung einer Namenserklärung fallen Gebühren an.