Eheschließungen

Eheschließungen

Sie möchten heiraten? Wir freuen uns für Sie. Im Folgenden finden Sie einige Informationen zur standesamtlichen Trauung in Wettringen. Bei weiteren Fragen und zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne.

An welchen Tagen können Sie in Wettringen heiraten?

Sie können während der Öffnungszeiten des Rathauses heiraten. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Trauungen möglich

  • an zwei Freitagen im Monat um 14:00 und 15:00 Uhr
  • an einem Samstag im Monat um 10:30 und 11:30 Uhr.

Für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten fallen zusätzliche Gebühren an. Gerne reservieren wir Ihnen Ihren gewünschten Trautermin vorab, maximal ein Jahr im Voraus.


In welchen Räumen können wir in Wettringen heiraten?

Im Trauzimmer im Rathaus.

Die Nutzung des Trauzimmers ist gebührenfrei. Neben dem Brautpaar und ggf. den Trauzeugen können maximal vier bis sechs weitere Gäste in dem Raum Platz finden.


Im Heimathaus.

Die Nutzungsgebühr für das Heimathaus beträgt pauschal 100 €. Hier finden neben Brautpaar und Trauzeugen maximal 35 Gäste Platz. Soll im Anschluss an die Trauung ein Sektempfang durchgeführt werden, ist hierfür der Service der Gemeinde zu  nutzen. Weitere Informationen zur Eheschließung im Heimathaus finden Sie hier. Weitere Bilder zum Heimathaus finden Sie unten auf dieser Seite.

Das Heimathaus in Wettringen. Bild: Engelbert Rauen.

Wo und wie können Sie Ihre Eheschließung anmelden?

Für die Heirat ist es notwendig, die Eheschließung persönlich im Standesamt anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung wird unter anderem geprüft, ob sogenannte „Ehehindernisse“ im Weg stehen, etwa in Form einer noch nicht aufgelösten Ehe.

Eine Anmeldung zur Eheschließung ist grundsätzlich sechs Monate gültig. Somit können Sie Ihrer Trauung frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin förmlich beim Standesamt anmelden.

Wenn einer der zukünftigen Eheleute den Hauptwohnsitz in Wettringen hat, können Sie Ihre Eheschließung im Standesamt Wettringen anmelden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns. Planen Sie für das Gespräch ca. 45 Minuten ein.

Hat keiner von Ihnen den Hauptwohnsitz in Wettringen, dürfen Sie trotzdem bei uns heiraten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für die Anmeldung der Eheschließung an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.


Welche Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt?

  • Personalausweis im Original
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
  • wenn einer von Ihnen den Hauptwohnsitz nicht in Wettringen hat: eine erweiterte Meldebescheinigung des Wohnsitzortes (erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes)
  • bei Geschiedenen/Verwitweten: eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder ein Scheidungsurteil der Vorehe
  • bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden

Bitte erkundigen Sie sich im Standesamt welche zusätzlichen Unterlagen Sie benötigen, wenn:

  • einer der Verlobten eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt oder besaß
  • einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist
  • einer der Verlobten mehrere Vorehen hatte
  • einer der Verlobten im Ausland geschieden worden ist.

Bei der Terminvereinbarung für die Anmeldung der Eheschließung können wir besprechen, welche Unterlagen wir in Ihrem Fall benötigen. 


Welche Gebühren fallen an?

Grundlage der Gebühren ist in der Regel die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW.

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn Beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 €
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn Einer oder Beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen: 66,00 €
  • je Eheurkunde: 10,00 €
  • ggf. Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 € (Freitag Nachmittag) oder 100,00 € (Samstag Vormittag)
  • ggf. Nutzungsgebühr für das Heimathaus: 100,00 € (die Nutzung des Trauraums im Rathaus ist kostenfrei)
  • ggf. Gebühr für die Vornahme der Eheschließung, wenn keiner der beiden seinen Wohnsitz in Wettringen hat: 40,00 €
  • ggf. Stammbuch: zwischen 20,00 und 50,00 €

Welche Namensführung können wir wählen?

Die Entscheidung über eine Namensführung muss nicht direkt bei der förmlichen Anmeldung der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vor der Trauung erfolgen. Der Ehename kann auch zu einem späteren Zeitpunkt - also in der Ehe - bestimmt werden. Sie können zwischen verschiedenen Namensführungen wählen:

Gemeinsamer Ehename:
Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Getrennte Namensführung:
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen. Sie können jederzeit nachträglichen einen Ehenamen in Ihrer Ehe bestimmen.

Doppelnamen:
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht bislang nicht zu.


Zum 01.05.2025 wird in Deutschland das Namensrecht reformiert. Es ist ab dann möglich - auch rückwirkend für bereits bestehende Ehen - einen Doppelnamen als Ehenamen zu führen. Der Doppelname kann aus den Geburtsnamen und aus den aktuell geführten Familiennamen der Ehegatten gebildet werden (mit oder ohne Bindestrich).


Impressionen vom Heimathaus in Wettringen

(Außenansichten: Engelbert Rauen)





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