Elternbeiträge für kindertageseinrichtungen
Für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege haben die Eltern monatlich einen Beitrag zahlen.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, der Betreuungsform und der gebuchten Stundenzahl. Die Abrechnung der Beiträge für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung hat der Kreis Steinfurt den Städten und Gemeinden übertragen; die Abrechnung in einer Kindertagespflege übernimmt der Kreis selbst.
Die Beiträge richten sich nach der Elternbeitragssatzung des Kreises Steinfurt.
Die beiden letzten Kitajahre, bevor das Kind in die Schule geht, sind in NRW beitragsfrei. Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Liegt das Brutto-Jahreseinkommen der Eltern unter 36.000 €, werden gar keine Elternbeiträge erhoben.
Die Festsetzung erfolgt jährlich vor Beginn des neuen Kindergartenjahres. Die Gemeinde Wettringen sendet allen Eltern im Frühjahr die notwendigen Unterlagen und Formulare. Die Eltern werden gebeten, ihr voraussichtliches Einkommen anzugeben. Nach diesen Angaben werden die Beiträge berechnet und festgesetzt. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie zur Information hier:
Etwa ein Jahr nach Beendigung des entsprechenden Kindergartenjahres, werden von den Eltern Einkommensnachweise des entsprechenden Zeitraumes angefordert. Anhand dieser Unterlagen wird überprüft, ob das Einkommen höher oder niedriger ausgefallen ist und daher noch Erstattungen oder Nachzahlungen fällig sind (Neuberechnung der Elternbeiträge).