Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, brauchen innerhalb von Deutschland einen gültigen Personalausweis. Es können auch Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren ausgestellt werden.
Verschiedene Staaten (z. B. Großbritannien und die USA) erkennen den Personalausweis nicht oder nur eingeschränkt an. In diesen Fällen muss ein Reisepass ausgestellt werden. Vor jeder Auslandsreise sollte man sich daher erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat dieses Dokument anerkennt, z. B. in einem Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Antragstellung:
Der Antragsteller muss unabhängig vom Alter persönlich erscheinen. Eine Vertretung mit Vollmacht ist wegen der zu leistenden Unterschriften, der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Feststellung der Identität nicht möglich.
Seit dem 02.08.2021 ist ab dem 6. Lebensjahr die Aufnahme der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend. Diese werden ausschließlich auf einem Chip im Ausweis gespeichert und können später nur von staatlichen Stellen (z. B. Behörden, Zoll, Polizei) ausgelesen werden.
Der Personalausweisantrag ist beim Bürgeramt zu stellen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen. Hierzu müssen beide Sorgeberechtigten persönlich im Bürgeramt mit gültigen Ausweisdokumenten vorsprechen. Sollte ein Elternteil nicht in Wettringen wohnen, nehmen Sie bitte für die weitere Vorgehensweise persönlich oder telefonisch mit dem Bürgeramt Kontakt auf. Falls das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird, muss dies durch eine entsprechende amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden, z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung. Jedes Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Antragstellers erforderlich.
Gültigkeitsdauer | Gebühren | |
Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 € |
Personen über 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 € |
Bearbeitungsdauer:
Ca. 2 - 3 Wochen nach Beantragung können Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen.
Den vorläufigen Personalausweis bekommen Sie direkt ausgehändigt.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen:
- · Aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel)
- · bereits vorhandenes Ausweisdokument oder Geburtsurkunde
- · entsprechende Gebühr (siehe oben)
Vorläufiger Personalausweis
Benötigen Sie einen vorläufigen Personalausweis, kann dieser sofort ausgestellt werden.
Der vorläufige Ausweis ist bis zu 3 Monate gültig. Er wird allerdings nicht von allen Ländern anerkannt.
Abholung des Ausweises:
Innerhalb der ca. 2- bis 3-wöchigen Lieferzeit erhalten Sie - sofern Sie über 15 Jahre und 9 Monate sind - einen PIN-Brief mit der vorläufigen Transport-PIN-Nummer, dem Sperrkennwort und der PUK-Nummer. Der Personalausweis liegt dem Bürgeramt einen Tag nach Eingang des PIN-Briefes vor. Sie bekommen von uns keine zusätzliche Benachrichtigung! Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf der Personalausweis nur an einen gesetzlichen Vertreter ausgegeben werden. Bei der Abholung ist der alte Ausweis mitzubringen. Eine Informationsbroschüre „Der neue Personalausweis-Informationen zur Online-Ausweisfunktion“ erhalten Sei bei Antragstellung (siehe auch www.personalausweisportal.de).
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen neuen vereinfachten Flyer über die elektronische Ausweisfunktion aufgelegt. Diesen können Sie hier einsehen.
Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selber im Rathaus abholen können: Abholvollmacht