Fundsachen

Fundsachen

Sie haben einen Gegenstand gefunden:

Als Finder sind Sie verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 € dem zuständigen Fundbüro (Bürgeramt) mitzuteilen. Die Fundsache ist – wenn möglich – bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.


Sie können sich auch die Fundanzeige runterladen, ausfüllen und beim Bürgeramt abgeben oder per E-Mail unter buergeramt@wettringen.de anzeigen.


Sie können die Fundsache auch selber verwahren. Dann teilen Sie dieses bitte dem Bürgeramt mit Hilfe der Fundanzeige möglichst kurzfristig und schriftlich mit. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Danach können Sie das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn sich der Eigentümer in der Zeit nicht gemeldet hat. Ausnahme: persönliche Gegenstände, Dokumente, Schlüssel, digitale Datenträger, Mobiltelefone sowie Fahrräder, die während der Aufbewahrungsfrist nicht bei Ihnen zu Hause, sondern beim Bauhof aufbewahrt werden.


Fundtiere:

Gefundene Tiere können nicht im Rathaus angenommen werden. Wenn Sie das Fundtier nicht zu Hause verwahren können, bringen Sie das Tier bitte ins Tierheim Rote Erde, Rote Erde 15, 48485 Neuenkirchen, Tel.-Nr. 05973/849, Fax-Nr. 05973/902211


Sie haben einen Gegenstand verloren:

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich ebenfalls ans Fundbüro (Bürgeramt) wenden. Es wird empfohlen, alle 3 – 4 Wochen beim Fundbüro nachzufragen, ob eventuell die verloren gegangene Sache aufgefunden worden ist. Informationen über Fundtiere erhalten Sie im Tierheim Rote Erde, Rote Erde 15, 48485 Neuenkirchen, Tel.-Nr. 05973/849, Fax-Nr. 05973/902211.


Versteigerungen:

Für Fundsachen, die nach Ablauf eines halben Jahres nicht beim Fundbüro abgeholt wurden, findet 1 bis 2 mal jährlich eine Versteigerung statt. Wenn ein konkreter Termin feststeht, können Sie diesen aus der Presse entnehmen oder beim Bürgeramt erfragen.


Finderlohn/Gebühren:

Die Höhe des Finderlohns ergibt sich aus dem BGB (§ 971). Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

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