- Umstellung ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für hoheitliche Dokumente wie beispielsweise Personalausweise nur noch in digitaler, medienbruchfreier Form erstellt werden. Diese Bilder werden ausschließlich im Melde- und Ausländerwesen verwendet.
Laut den gesetzlichen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss die Aufnahme der Lichtbilder mit einem BSI-zertifizierten Aufnahmesystem erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger können diese Dienstleistung bei Bürobedarf Füssner in Anspruch nehmen, da dort eine entsprechende Zertifizierung vorliegt.
Das neue Verfahren gewährleistet eine durchgehend digitale Bearbeitung und schützt effektiv vor Manipulationen, wodurch die Sicherheit der Dokumente erheblich verbessert wird. Die Lichtbilder werden direkt bei der Erstellung auf biometrische Vorgaben geprüft. Dadurch werden sie, die zuvor bei Papierfotos möglicherweise nicht den Anforderungen entsprochen haben, nicht mehr im Bürgerbüro abgelehnt. Dies spart Zeit und vereinfacht die Abläufe für alle Beteiligten.
Bürgerinnen und Bürger, die noch Papierfotos für ihre Dokumente nutzen möchten, müssen diese bis Ende April beim Bürgeramt vorlegen.
Weitere Informationen sind verfügbar unter: www.personalausweisportal.de.