Umtauschfrist für alte Führerscheine beachten

Bis 2033 soll es nach einer Richtlinie der Europäischen Union europaweit nur noch einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben. Auch im Kreis Steinfurt haben die alten „Lappen“ – ob rosa oder grau – bis dahin ausgedient und müssen nach und nach gegen neue Kartenführerscheine umgetauscht werden. Alle Bürgerinnen und Bürger die im Jahr 1971 oder später geboren sind und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen bis zum 19. Januar 2025 den Führerschein umtauschen.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist _verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit, sodass deren Inhaber ohne einen neuen Führerschein nicht mehr berechtigt sind, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.

Den Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis können Sie ganz unkompliziert im Bürgeramt stellen. Hierfür benötigen Sie lediglich den alten Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passbild und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Vereinbaren Sie mit den Mitarbeiterinnen des Bürgeramtes möglichst einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Tel.: 7818

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