Strauchgutabfuhr

Am Donnerstag, 27. März und Freitag, 28. März findet die Strauchgutabfuhr statt. 
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Das Strauchgut muss gebündelt werden.
  • Es sind dabei nur Bänder aus Naturfasern (Strohband o.ä.) zu verwenden.
  • Die Bündel müssen von einer Person in das Abfuhrfahrzeug gehoben werden können und dürfen daher nicht zu lang bzw. zu schwer sein.
  • Baumstubben gehören nicht zur Strauchgutentsorgung. Sie werden nicht mitgenommen.
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