Deckel der Abfalltonne muss sich schließen lassen

Abfalltonnen dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. So lautet die Regelung in der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde. Tatsächlich kann man an Abfuhrtagen jedoch feststellen, dass Tonnen weit über den Rand hinaus befüllt sind.
Werden solche Tonnen entleert, fällt oft etwas daneben. Die Folge ist, dass Straße oder Gehweg verschmutzt werden.
Die Entsorgungsfirma ist deshalb berechtigt, überfüllte Tonnen stehen zu lassen.

Sollte der Platz in der Restmülltonne einmal nicht ausreichen, können im örtlichen Einzelhandel (Bauersachs, Füssner, Edeka) graue Beistellsäcke mit dem Aufdruck „Gemeinde Wettringen“ erworben werden. Wichtig: andere Säcke werden nicht abgefahren.

Für Familien mit Kindern unter zwei Jahren und für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen stellt das Bürgeramt der Gemeinde die Beistellsäcke kostenlos zur Verfügung.

Fällt regelmäßig mehr Abfall an, als in die Abfalltonne hineinpasst, kann bei der Gemeinde, Tel.: 7833, eine größere Tonne bestellt werden.

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