Bundestagswahl 2025: Briefwahlbüro ab Donnerstag, 06.02.2025, geöffnet

-    Digitales Antragsverfahren über die Homepage der Gemeinde möglich

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten bis zum 2. Februar 2025 zugestellt.

Im Obergeschoss des Rathauses ist ab Donnerstag, 06.02.2025, ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dies ist zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet, somit als besonderen Service auch zweimal am Samstagvormittag:

 

montags:                                            8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags:             8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

freitags:                                              8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

samstags, 08.02. u. 15.02.:             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr         

 

Im Briefwahlbüro kann ohne vorherige Anmeldung unmittelbar gewählt oder es können die Antragsunterlagen abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben ist. Wenn jemand für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss er eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist bereits eine einfache Erklärung vorbereitet.

Sofern noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann auch nach Vorlage des Personalausweises direkt gewählt werden.

Um das Wahlscheinantragsverfahren zu erleichtern, ist auf der Homepage der Gemeinde (www.wettringen.de) ein Antragsformular freigeschaltet, um zügig und unkompliziert die Briefwahlunterlagen anzufordern und zu Hause auszufüllen.

Die letzte Möglichkeit per Brief zu wählen, besteht am Freitag vor der Bundestagswahl,

21.02.2025, bis 15:00 Uhr. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch in besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ausgegeben werden.


Bei Fragen zur Wahl gibt das Wahlamt gerne Auskunft: (Tobias Schmitz, Carina Rüggen, Tel:  78-13).

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