Bundestagswahl 2025

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden allen Wahlberechtigten bis zum 02. Februar 2025 zugestellt.

Es besteht natürlich für alle Wählerinnen und Wähler, die am Tag der Wahl verhindert sind, die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können jetzt schon formlos entweder postalisch oder per E-Mail (wahlamt@wettringen.de) und mit der Wahlbenachrichtigung (wenn zugestellt) beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) anzugeben.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros werden in Kürze bekannt gegeben.

Aufgrund der verkürzten Fristen werden die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem

4. Februar 2025 verfügbar sein. Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist demnach auch erst ab dann möglich. Die Wählerinnen und Wähler müssen nachfolgend für den rechtzeitigen Rücklauf ihrer Wahlunterlagen sorgen.


Wegen des engen Zeitraumes, in der die Briefwahl möglich ist, ist ggf. mit Wartezeiten und Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu rechnen.


Um das Wahlscheinantragsverfahren zu erleichtern, ist auf der Homepage der Gemeinde Wettringen (www.wettringen.de) ab Ende der kommenden Woche ein Antragsformular freigeschaltet, um zügig und unkompliziert die Briefwahlunterlagen anzufordern und zu Hause auszufüllen.

Es wird jetzt schon darauf hingewiesen, das die letzte Möglichkeit, per Brief zu wählen, am Freitag vor der Bundestagswahl, 21. Februar 2025, bis 15:00 Uhr, besteht.

Bei Fragen zur Wahl gibt das Wahlamt gerne Auskunft: (Carina Rüggen, Tobias Schmitz , Tel: 78-13).

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