I. Aus der öffentlichenSitzung des Gemeinderates am 16.12.2024
1. PV-Freiflächenanlagen – Städtebauliche Potenzialabschätzung
Das Gemeindegebiet verfügt über ein gewisses Potenzial für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFP). Die vom Büro Wolters Partner, Coesfeld, erstellte Analyse hat dieses aufgezeigt. Die FFP-Flächen müssen, da kaum privilegierte Flächen zur Verfügung stehen, über eine Bauleitplanung abgesichert werden.
Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, den aktuellen Sachstand für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen zur Kenntnis zu nehmen und die vorliegende Analyse mit Blick auf die vorhandenen Spielräume, darunter fällt auch die Frage inwieweit landwirtschaftliche Flächen für Freiflächenanlagen in Anspruch genommen werden, im Detail zu klären.
2. LED-Videotafeln an Ortseingängen
An vier Ortseingangsstraßen möchten Wettringer Investoren LED-Videotafeln aufstellen, die für Werbezwecke vorgesehen sind, aber auch für Hinweise auf Vereinsveranstaltungen oder amtliche Hinweise/Informationen genutzt werden können. Der Rat hat sich für die Umsetzung unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen, eine schriftliche Vereinbarung ist abzuschließen. Ausgeschlossen sind politische Botschaften, Werbung von Parteien, Gewalt oder sexistischen Inhalte, ebenso Werbung für verbotene Rauschmittel etc. Die Nutzungszeiten gelten max. von 6 - 21 Uhr. Die Abstimmung hinsichtlich der genauen Standorte ist noch vorzunehmen.
3. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung einer Sonderbaufläche „PV-Freiflächenanlage“ und Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Rekultivierungsfläche der ehemaligen Ziegelei in Rothenberge einzuleiten, ebenso die entsprechende Aufstellung des Bebauungsplanes. Damit einher geht die Öffentlichkeitsbeteiligung. Konkret geht es um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf der Rekultivierungsfläche in Rothenberge (ehem. Ziegelei). Der gesamte Projektbereich umfasst 4,4 Hektar. Auf die amtliche Bekanntmachung zu Beginn des neuen Jahres wird bereits verwiesen.
4. Verkaufsoffene Sonntage für die Jahre 2025-2027
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Anhörungsverfahren auf der Grundlage eines Entwurfs der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Wettringen“ durchzuführen. Hintergrund ist, dass die Wettringer Werbegemeinschaft beantragt hat, dass Verkaufsstellen an drei Sonntagen geöffnet sein dürfen und zwar zum Dorffest, zum Herbstfest und zum Martinsmarkt.
5. Verbesserung der Warninfrastruktur - Aufstellung einer weiteren Sirenenanlage
Zur Verdichtung des Sirenennetzes ist vorgesehen, eine weitere Sirenenanlage aufzustellen. Damit soll die Warnung für die Bevölkerung in Krisen und Katastrophenlagen verbessert werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine weitere Sirenenanlage (Mastanlage) am Standort ZOB aufzustellen. 30% der Kosten werden durch das Sirenen-Förderprogramm des Bundes abgedeckt.
6. Grundsteuerreform - Grundsteuer C
Diese Steuer kann erstmals ab 2025 erhoben werden. Sie bezieht sich auf unbebaute und baureife Grundstücke, die innerhalb eines Bebauungsplanes liegen. Hintergrund ist, dass Grundstücke aufgrund von Wohnungsnot bzw. Baulücken der Bebauung zugeführt werden sollen. Die Grundsteuer C für „Spekulationsgrundstücke“ liegt deutlich höher als die Grundsteuer B. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Grundsteuer C im Jahr 2025 nicht einzuführen. Zum einen, weil hiermit rechtliche Risiken einhergehen, zum anderen, weil die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde eher gering sind und es entsprechend den rechtlichen Vorgaben hier nur wenige Grundstücke geben dürfte.
7. Grundsteuer A / Wirtschaftswege
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Sanierung der Wirtschaftswege, unabhängig von zukünftigen Entwicklungen der Steuerhebesätze, Mittel in mindestens bisheriger Höhe bereitzustellen.
Bislang war es so, dass die Grundsteuer A auf Antrag des landwirtschaftlichen Ortsvereins höher festgesetzt wurde (Mehreinnahmen rd. 25.000 €) und die Gemeinde einen entsprechenden Betrag aus dem Gemeindehaushalt hinzugefügt hat, sodass insgesamt 160.000 € pro Jahr für die Wirtschaftswegesanierung zur Verfügung stehen. Wegen der ab dem neuen Jahr geltenden Grundsteuerreform ist eine entsprechende Berechnung nicht mehr möglich. Festgehalten werden soll aber, je nach Haushaltssituation, dass 160.000 € für die Wirtschaftswegesanierung bereitstehen.
8. Gebührenhaushalte
- Gewässerunterhaltungsgebühren
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gewässerunterhaltungsgebühren ab dem 01.01.2025 für die fünf Wasser- und Bodenverbände neu festzusetzen. Im Rahmen der Neukalkulation - die Kosten der Gewässerunterhaltung werden umgelegt - wird es bei drei Verbänden Erhöhungen geben, bei den anderen zwei Verbänden reduziert sich die Gebühr. Es ergeben sich geringfügige Veränderungen.
Auf die amtliche Bekanntmachung hierzu wird verwiesen. - Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren
Diese werden für das kommende Jahr in unveränderter Höhe festgesetzt. Der Gemeinderat hat dieses entsprechend beschlossen und die Informationen zur Entwicklung der Gebührenhaushalte zur Kenntnis genommen.
9. Unterhaltungs- und Deckenerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Sanierung der Wirtschaftswegeabschnitte (H27-1) Holtmann-Ruen-Kämpe und (H20-2) Hinterberg-Rothenberge nochmals eine Förderung für 2025 bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.
Die Wegebaukommission legt Anfang 2025 fest, welche Wirtschaftswegeabschnitte außerhalb einer Förderung im bisherigen Verfahren saniert werden sollen.
Sollte keine Förderung der beantragten Maßnahmen erfolgen, ist der zur Verfügung stehende Eigenanteil in vollem Umfang für bisherige Sanierungsmaßnahmen (nicht der höhere Standard, der für eine Förderung vorausgesetzt wird) zu verwenden.
Für 2026 ist, sofern das Förderprogramm weitergeführt wird, ein neuer Antrag zu stellen. Die Wegebaukommission legt fest, welche Wirtschaftswege zur Förderung angemeldet werden.
10. Förderung Klimaschutzmaßnahmen 2025
Die bestehenden Förderprogramme „Regenwasserzisterne“, „Dachbegrünungen“, „Obstbäume“ und „Blühflächen“ werden im Haushaltsjahr 2025 fortgeführt. Hierfür sprach sich der Gemeinderat aus.
11. Schulzentrum - Aktueller Sachstand Wärmeversorgung - Vorstellung Ergebnis Geothermal-Response-Test
Vor einiger Zeit hatte sich im Hinblick auf die Erdwärmeversorgung des Schulzentrums der Gemeinderat für die Variante ausgesprochen, die 100% der Jahresheizarbeit für den Neubau über Geothermie vorsieht, die vorhandenen Bestandsbauten werden hierüber teilunterstützt. Im Hinblick auf die Errichtung des Geothermiefeldes sprach sich der Rat für die Variante „250 m Bohrtiefe, 12 Bohrungen, 3.000 Bohrmeter“ aus.
12. ITEBO Unternehmensgruppe - Beteiligung
Die ITEBO GmbH ist ein regionaler IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft beizutreten. Der Beitritt ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Der Genossenschaftsanteil beträgt 1.000 €. Mit diesen Dienstleistungen ist beispielsweise konkret vorgesehen, den Druck und Versand der Abgabenbescheide oder auch der Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestags und Kommunalwahlen vorzunehmen. Zuvor werden auch Angebote von anderen Anbietern eingeholt.
13. Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2025
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 einschließlich Stellenplan einstimmig beschlossen. Dieser beinhaltet, dass der Gewerbesteuerhebesatz unverändert bleibt, die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie Gebäude) werden aufgrund der Grundsteuerreform aufwandsneutral festgesetzt. Das bedeutet, dass die Gemeinde keine höheren Steuereinnahmen erzielt, es aber bei den Steuerpflichtigen aufgrund des festgesetzten Messbescheides durch das Finanzamt durchaus zu Veränderungen kommen kann. Insgesamt verbleiben die Steuersätze auf einem landesweit vergleichsweise niedrigen Niveau. Der Plan beinhaltet wiederum erhebliche Investitionen für Projekte und Infrastrukturmaßnahmen. Der Haushaltsplan wird in nächster Zeit auf der Homepage der Gemeinde unter dem Button „Rathaus & Bürger/Haushalt“ eingestellt. Dort sind bereits jetzt die Haushaltsreden der Fraktionen einzusehen.
Mitteilungen:
- Funkmeldeempfänger für die Freiwillige Feuerwehr
Zur Alarmierung der Feuerwehr werden sog. Funkmeldeempfänger genutzt. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen müssen die Alarmmeldungen verschlüsselt gesendet werden. Das Land NRW hat den Kreis Steinfurt angewiesen, Alarmmeldungen nur noch verschlüsselt bzw. ohne Angabe von Daten, die auf konkrete Personen schließen lassen, herauszugeben. Die Freiwillige Feuerwehr konnte und kann mit den bisherigen Meldeempfängern gut arbeiten, aufgrund der Vorgaben des Landes sind jedoch neue Geräte mit einem Kostenaufwand von 50.000 € im Laufe des kommenden Jahres anzuschaffen.
II. Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2024
1. Auftragsvergaben
- a) Neubau Energieversorgung einschließlich Infrastruktur im Schul- und Sportzentrum
Den Auftrag für die „Verkabelung der Trafostation zu den Gebäudeteilen“ erhält die Firma Hopster und Lambers, Rheine.
b) Sirenenanlage
Den Auftrag für die Errichtung einer Sirenenanlage am Standort ZOB erhält die Firma Hörmann Warnsysteme, Gevelsberg.
c) Schulprojekt: Beratungsleistungen
Die verschiedenen Planungsleistungen für den Schulbereich, u. a. für den Neubau an der Grundschule, mussten europaweit ausgeschrieben werden. Hierfür sind rechtliche Beratungen notwendig. Die Aufträge für die Beratungsleistungen für die Kanzlei Hütter, Hannover, und für die ETL WRG Solutions GmbH, Gütersloh, mussten angepasst werden.
d) Brandschutz und Infrastrukturmaßnahmen, Vorbereitung des Baufeldes
Der Firma Becker wurde hierzu der Auftrag für den letzten Abschnitt, den Bauabschnitt C, erteilt. Der Auftrag musste aufgrund des Bodenaufbaus und verschiedener zusätzlicher Leistungen erweitert werden.
2. Vertragsangelegenheiten - MVZ
Die Bürgschaftserklärung der Gesellschafterin, der Gemeinde, musste von der Höhe angepasst werden. Sie orientiert sich an den Berechnungsgrundlagen (Anzahl Ärzte/abgerechnete Leistungen).
Herzliche Grüße und allen einen schönen 4. Advent, ein frohes Weihnachtsfest sowie ein angenehmes Wochenende!
Berthold Bültgerds
Bürgermeister