Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2024
- Benennung von Ausschussmitgliedern der Gruppe C für Wasser- und Bodenverbände
Die laufende Amtszeit der ehrenamtlichen Verbandsausschussmitglieder für die Unterhaltungsverbände „Vechte und Steinfurter Aa“, „Oster-Brechte“ und „Haddorf“ endet am 31. Dezember dieses Jahres.
Die zu benennenden Ausschussmitglieder sollten gemäß den Verbandssatzungen der genannten Unterhaltungsverbände Landwirte und mit land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz am Verband beteiligt sein.Die bisherigen Verbandausschussmitglieder hatten ihre Bereitschaft erklärt, für die nächste Amtszeit weiter tätig zu sein.
Der Gemeinderat hat beschlossen, folgende Personen somit für die nächste Amtszeit bis zum 31.12.2029 zu benennen.
a) Unterhaltungsverband "Vechte und Steinfurter Aa"
Ordentliches Mitglied:
Bernhard Mohring, Bilk 1
Ludwig Banning, Maxhafen 36
Stellvertretendes Mitglied:
Andreas Feldkamp, Werninghoker Str. 53
Heinz Brebaum, Bilk 36
b) Unterhaltungsverband "Oster-Brechte"
Ordentliches Mitglied:
Stephan Schilling, Brechte 17
Stellvertretendes Mitglied:
Alfred Löbbering, Bilk 21
c) Unterhaltungsverband "Haddorf"
Ordentliches Mitglied:
Ludger Ahling, Haddorf 16
Stellvertretendes Mitglied:
Georg Klockenbusch, Haddorf 15 - Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wurde vom Gesetzgeber reformiert. Die Grundstückseigentümer haben daher zwischenzeitlich für die Bewertung ihrer Grundstücke und Gebäude neue Messbescheide vom Finanzamt erhalten. Für die Kommunen in NRW stellt sich die Frage, ob sie den sogenannten einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B oder den differenzierten Hebesatz, der zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücke differenziert, erheben sollen.
In beiden Fällen kommt es zu Veränderungen in der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Insbesondere aufgrund der unsichereren Rechtslage hat sich der Gemeinderat, wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in NRW, einstimmig dafür ausgesprochen, den sogenannten einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer zugrunde zu legen. Dieser Hebesatz wurde vom Land NRW der Gemeinde an die Hand gegeben. Er ist aufwandsneutral, das heißt, die Gemeinde erhält in der Summe die gleiche Höhe an Grundsteuer wie im laufenden Jahr. Allerdings ist die individuelle Belastungsneutralität der Steuerpflichtigen damit nicht gemeint. Der Hebesatz wird im Rahmen der Haushaltssatzung für das kommende Jahr beschlossen. - Änderung Gesellschaftsvertrag MVZ Wettringen GmbH
Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Änderungen des Gesellschaftervertrages zuzustimmen und die MVZ Wettringen GmbH in eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) umzuwandeln.
Hintergrund der Änderung des Vertrages ist, dass auf der einen Seite Änderungen der Gemeindeordnung dazu führen, dass für den Jahresabschluss Erleichterungen entstehen, zudem wurden organisatorische Regelungen neu in den Vertrag aufgenommen, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen ergeben haben. Hauptpunkt ist jedoch, dass die GmbH in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) umgewandelt wird und damit der selbstlose Zweck der medizinischen Versorgung verdeutlicht wird, sich aber auch steuerliche Vorteile für das MVZ ergeben.
Zuvor hatte die Gesellschafterversammlung einstimmig der Änderung des Vertrages zugestimmt. - Einbringung der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzplanung bis 2028)
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan wurde im Gemeinderat eingebracht. Kern des Entwurfes ist, dass die unverändert niedrigen Steuersätze (Grund- und Gewerbesteuern) erhalten bleiben, hohe Investitionen vorgesehen sind und der Haushalt ein Minus von rd. 380.000 € ausweist. Der Betrag wird aus der Rücklage genommen und der Haushalt damit ausgeglichen.
In den kommenden Wochen wird der Entwurf in den Fachausschüssen und Fraktionen beraten, die Verabschiedung des Haushalts ist in der Ratssitzung am 16. Dezember vorgesehen. Die Haushaltsrede und der Entwurf des Haushaltes sind der Homepage der Gemeinde unter www.wettringen.de (Rathaus & Bürger - Haushalt) zu entnehmen.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.10.2024
- Auftragsvergaben
a) Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde steigt in die kommunale Wärmeplanung ein. Die gesetzlich für Kommunen in der Größenordnung von Wettringen verpflichtend vorgesehene Planung ist bis Mitte 2028 fertigzustellen. Die Gemeinde ist jedoch nun vorab mit einigen anderen Kommunen gemeinsam über den Kreis tätig geworden, um die Planung voranzubringen.
Den Auftrag für die Erstellung der Wärmeplanung erhält die Ing.-Gesellschaft Gertec GmbH, Essen. Die Aufarbeitung ist für das kommende Jahr geplant.
b) Campingpark "Haddorfer Seen", Sanitärgebäude 1 und
c) PV-Anlagen
Beschlüsse wurden getroffen, die Aufträge können wegen formeller Vorgaben erst in einigen Tagen erteilt werden. Nachfolgend erfolgt die Bekanntmachung.
d) Planungsleistungen Schulzentrum
Für die umfassenden Planungsleistungen wurden nach einem sogenannten europaweiten Ausschreibungsverfahren einige Aufträge beschlossen.
Für den Bereich Fachplanung Heizung, Lüftung und Sanität erhält den Auftrag die Firma Temmen + Partner GmbH, Rheine. Den Auftrag für die Fachplanung Architektur erhält das Büro Borowski & Sasse GmbH, Hörstel, den Auftrag für die Fachplanung Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) erhält die Firma Roxeler Ing.-Gesellschaft, Münster.
Weitere Ausschreibungen für Planungsleistungen sind im Gange.
Zusätzliche Beratungspunkte im nichtöffentlichen Teil waren insbesondere Grundstücksangelegenheiten.
Mitteilungen:
- Wahlausschuss
Zur Vorbereitung auf die im kommenden Jahr anstehenden Wahlen (Kommunal- und Bundestagswahl) wird der Wahlausschuss im Hinblick auf die Einteilung der Wahlbezirke bis Mitte Dezember zusammenkommen. Die Terminierung und Einladung erfolgen noch.
- Windenergieanlagen
Die Gemeinde hat Potenzialflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen. Mit der Verwaltung haben einige Interessenten Kontakt aufgenommen, Voraussetzung für die Umsetzung von Projekten ist die Einhaltung der vom Rat beschlossenen Richtlinien (Bürgerwind).
Wie die Verwaltung erfahren hat, gibt es Investoren, die Grundstückseigentümer mit einem entsprechenden finanziellen Versprechen vor dem Hintergrund der Realisierung von Windenergieanlagen angesprochen haben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Investoren bislang mit der Gemeinde keinen Kontakt aufgenommen haben und insofern eine Umsetzung nicht garantiert werden kann.
- Wasserstoffleitungen
Thyssengas beabsichtigt eine Wasserstoffleitung von Emsbüren bis Dorsten. Geplant ist, diese Leitung auch durch das Gemeindegebiet zu führen. Open Grid Europe GmbH (OGE) hat die Planung einer Wasserstoffleitung (hauptsächlich durch eine Umwandlung einer bestehenden Gasleitung) bereits angekündigt. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren auf die Angelegenheit eingehen.
Herzliche Grüße und allen eine gute Woche!
Berthold Bültgerds
Bürgermeister