Ortsübliche Bekanntmachung durch Amprion im Bereich der Gemeinde Wettringen
Erdkabelverbindung Korridor B
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: In die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG).
Die Trassenführung durch die Gemeinde Wettringen liegt im Alternativkorridor, Vorhaben Nr. 48.
Für die Berücksichtigung des Artenschutzes im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von Januar 2025 BIS Februar 2026.
DIE FOLGENDEN FLURE IM BEREICH DER GEMEINDE WETTRINGEN SIND VON DEN KARTIERUNGS- UND VERMESSUNGSARBEITEN BETROFFEN.
Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Kartierungs- und Vermessungsarbeiten benötigt werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der schwerpunktmäßig betroffenen Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite www.korridor-b.net und kann unter den oben angegebenen Kontaktdaten angefragt werden.
Gemarkung: Wettringen
Flure: 9; 11; 13; 15; 16; 17; 18; 19; 36; 37; 39; 40; 41; 42; 43; 44