Überfüllte Abfallgefäße

Die Deckel der Abfallgefäße lassen sich dann nicht mehr schließen oder es werden Abfallsäcke oben aufgelegt. Dies führt zu Problemen bei der Leerung bzw. Abfuhr der Gefäße. Der Entsorger kann die Abfallgefäße nicht fachgerecht leeren. Darüber hinaus können die Gefäße bei der Leerung Schaden nehmen. 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Abfallgefäße nur soweit gefüllt werden dürfen, wie sich die Deckel noch gänzlich schließen lassen.
Die Überfüllungen, vor allem bei den Rest- und Bioabfallgefäßen, haben letztlich auch Auswirkungen auf die Abfallentsorgungsgebühren.Diese variieren je nach Gefäßgröße. Sollte ein Abfallgefäß überfüllt sein und daher die vorgesehene Liter-Angabe überschreiten, kommt es zu einer Differenz zwischen der gezahlten Gebühr und den Entsorgungskosten. Dies führt in der Konsequenz zu einer versteckten Gebührenerhöhung.

Aus den genannten Gründen ist auf eine korrekte Nutzung und Befüllung der Abfallgefäße zu achten. 

Reicht das Volumen der Abfallgefäße nicht aus, so kann jederzeit ein größeres Gefäß bei der Gemeindeverwaltung (02557/7833) bestellt werden.

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