Neues aus dem Rathaus

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.06.2024

Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 und Entlastung des Bürgermeisters
Der bilanzielle Überschuss (Jahresergebnis bilanziell, nicht monetär) des Haushaltsjahres 2023 belief sich auf 822.882,93 €. Dieser Betrag wird der sog. Ausgleichsrücklage zugeführt. Dem Bürgermeister wurde für das Haushaltsjahr 2023 „uneingeschränkte Entlastung“ erteilt.
Zuvor hatte sich der Rechnungsprüfungsausschuss am 10. Juni hiermit befasst. Mitarbeiter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON hatten den erfreulichen Jahresabschluss in beiden Sitzungen erläutert.

Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023
Die Gemeinde ist Gesellschafterin des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Daher ist es erforderlich, zur Konsolidierung der Jahresabschlüsse diese in Form eines aufwändigen Gesamtabschlusses vorzunehmen. Von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses ist eine Gemeinde befreit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Da diese gegeben sind, hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses zu verzichten und stattdessen einen sog. Beteiligungsbericht zu erstellen.

Mittagsverpflegung Schulen - Kostenanpassung
Aufgrund deutlich gestiegener Kosten für Lebensmittel und den Betrieb der Mensa wurde eine Kostenanpassung für die Mittagsverpflegung ab dem kommenden Schuljahr (2024/25) beschlossen. Neu ist die Entlastung für Familien ab 3 Kindern. Die Kosten wurden wie folgt festgesetzt:

  • Für die Schüler/innen der Ludgerusschule (LSW) =                                                                  3,50 €/Essen
  • Ermäßigung für Familien mit 3 oder mehr Kindern an der LSW =                                         3,00 €/Essen
  • Für die Schüler/innen der Privaten Realschule =                                                                      4,00 €/Essen
  • Für das Personal der OGS und die Lernbegleiter =                                                                  4,00 €/Essen.

Diese Kosten, die nach wie vor für die Gemeinde nicht kostendeckend sind, liegen im Bereich der Kosten je Mittagessen anderer Schulen/Schulträger.

 

Anpassung Nutzungsentgelte Heimathaus und Bürgerhalle
Der Gemeinderat hat neue Entgeltordnungen für das Heimathaus und die Bürgerhalle beschlossen, diese treten zum 01.01. kommenden Jahres in Kraft.
Vor dem Hintergrund, dass die Entgelte für die beiden Begegnungsstätten seit 12 bzw. 10 Jahren nicht angepasst wurden und die Unterhaltungs-/Betriebskosten der Häuser in dieser Zeit deutlich gestiegen sind, hat sich der Gemeinderat für die neuen Entgeltordnungen ausgesprochen. Auch hier sind die Entgelte nicht kostendeckend, für den Betrieb der beiden Häuser bleiben Zuschussbeträge erforderlich. Damit die Nutzer der beiden kommunalen Häuser auf die aktuellen Entgelte vertrauen können, wurden die Anpassungen erst zum kommenden Jahr festgesetzt. Diese sind im Internet unter www.wettringen.de (Bürgerhalle) sichtbar.

 

Äußere Erschließung des Wohnbaugebietes „Südlich-August-Kümpers-Straße“ – Straßenanbindung an die K 65
Nachdem zuvor im Bau- und Planungsausschuss die überarbeitete Entwurfsplanung vom Planungsbüro Hahm erläutert wurde, befasste sich nun der Gemeinderat abschließend mit der Straßenplanung und erkannte diese an.

Für die verkehrliche Erschließung des Wohnbaugebietes wird zunächst nur die östliche Einmündung ausgebaut. Dabei wird auch eine Querungshilfe mit vorgesehen. Der Kreis Steinfurt als Straßenbaulastträger der K 65 hat einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h nicht zugestimmt und hält die Ausbildung eines vollständigen Linksabbiegestreifens für erforderlich. Auf den Ausbau der westlichen Straßenanbindung einschl. geplanter Linksabbiegespur wird zunächst verzichtet, sie soll als spätere Erschließungsoption bei einer möglichen Erweiterung des Wohnbaugebietes in südlicher Richtung erhalten bleiben. Die hierfür ausgewiesene Straßenverkehrsfläche soll zunächst als Geh- und Radwegeverbindung zur K 65 ausgebaut werden, um später bei Bedarf noch eine weitere Einmündung bzw. Straßenanbindung zum Wohnbaugebiet realisieren zu können. Informationen zur Planung sind beim Bauverwaltungsamt erhältlich (7830, Klaus Remki).

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan beschlossen. Hintergrund ist, dass nach der sog. EU-Umgebungslärmrichtlinie die Gemeinde mit rd. 850 m im Bereich der L 580 hiervon berührt wird. Direkt betroffen sind jedoch weder Bewohner noch sonstige Einrichtungen. Gleichwohl ist ein entsprechender Lärmaktionsplan zu erstellen, den der Rat jetzt beschlossen hat. Auf den Hinweis in der heutigen Ausgabe der Wettringer Woche wird verwiesen.

Gleichstellungsplan
Der Gemeinderat hat einstimmig den vorgelegten Gleichstellungplan beschlossen. Dieser gilt bis Mitte 2029. Neben einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur beinhaltet der Plan Maßnahmen zur Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Kindergartenbedarfsplanung
Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, eine dreigruppige Einrichtung zu bauen und dieses dem Bauherrn bzw. Träger der Einrichtung entsprechend zu empfehlen. Hintergrund ist, dass die DRK-Einrichtung „Wilde Wiese“ derzeit in Raummodulen im Bereich „Werninghoker Straße/Aawiese“ untergebracht ist. Daher ist eine neue Einrichtung zu bauen. Nachdem zunächst davon ausgegangen wurde, dass eine viergruppige Einrichtung erforderlich ist, haben die neuesten vom Kreisjugendamt ermittelten Zahlen dargestellt, dass perspektivisch unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen, der Zu- und Wegzüge oder auch des Anmelde- und Nachfrageverhaltens eine dreigruppige Einrichtung vertretbar ist. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt.

Campingpark „Haddorfer Seen“ – Planung Sanitärgebäude 1
Der Gemeinderat hat der vorgestellten aktualisierten Entwurfsplanung für das Sanitärgebäude 1 zugestimmt, auf dieser Basis ist der Bauantrag zu stellen. Hintergrund ist, dass gegenüber der zuvor festgelegten Variante aufgrund von Kostensteigerungen in Bezug auf die technische Gebäudeausrüstung (TGA) und der notwendigen Vergrößerung einiger Räume eine Überplanung notwendig wurde. Dieses führte zu Mehrkosten von bis zu 170.000 €, gleichwohl wurden nun auch Kosteneinsparungen, und zwar für den Eingangsbereich des Sanitärgebäudes, in einem Umfang von bis zu 60.000 € mit beschlossen.

Mitteilungen der Verwaltung:

  • Grundsteuerreform
    Die Verwaltung teilte mit, dass aufgrund der Grundsteuerreform die Verwaltung diesen Punkt in den nächsten Wochen aufarbeiten wird. Klar ist jetzt schon, dass aufgrund der vom Finanzamt neu festgelegten Messbeträge für die bewohnten und unbewohnten Grundstücke es Veränderungen kommen wird. Unabhängig von einer Anpassung des Hebesatzes werden einige Grundstückseigentümer mehr, andere weniger zahlen müssen. Um das Aufkommen der Grundsteuer, eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde, für die Kommune mindestens in Höhe des Jahres 2024 halten zu können, sind entsprechende Berechnungen pp. vorzunehmen.

 

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.06.204

Auftragsvergaben

Beratung – Europaweite Ausschreibungen
Für den Erweiterungsneubau der Grundschule wurden die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben. Für das weitere Verfahren wurden nun Aufträge beschlossen an ETL WRG Solutions GmbH, Gütersloh, und an die Kanzlei Hütter, Hannover. Die Leistungen umfassen die Auswertung von Teilnahmeanträgen einschließlich der Angebote sowie die komplette rechtliche Begleitung und Beratung.

Planungsleistungen „Grundschule Bestand“
Für den Bereich Sanitär-, Heizungs- und Raumlufttechnik erhält der Fachplaner Temmen & Partner mbH, Rheine, den Auftrag, für den Bereich der Elek-troplanung der Fachplaner EPS Ingenieurbüro, Schüttorf.

Herzliche Grüße und allen ein schönes Wochenende.

In Kürze beginnen die Schulferien. Allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigte und Familien wünsche ich eine erholsame Zeit und das passende Sommerwetter!


Berthold Bültgerds

Bürgermeister

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