Osterfeuer anmelden

Das Osterfeuer ist ein traditioneller Bestandteil des Osterfestes und als Brauchtumsfeuer zulässig, wenn es von Organisationen, Vereinen oder Nachbarschaften ausgerichtet wird und für jedermann zugänglich ist.

Um abschätzen zu können, ob von dem Osterfeuer Gefahren oder erhebliche Belästigungen ausgehen können, ist dieses beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung anzumelden (Tel.: 02557 7833).

Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:
- Es muss sichergestellt sein, dass durch Feuer oder Funkenflug weder Personen noch
  Sachen gefährdet werden.
- Es darf nur unbehandeltes Holz (z.B. Schlagabraum) verbrannt werden.
- Das Osterfeuer darf nicht dazu dienen, unter dem Deckmantel der
  Brauchtumspflege Abfall und Unrat, etwa Möbel, behandeltes Holz, Kunststoffe,
  Reifen o.ä. zu verbrennen.
- Das Osterfeuer soll kurz vor dem Abbrennen noch einmal. umgeschichtet
  werden, um Tieren, die sich dort verbergen, die Flucht zu ermöglichen.

Error