Ortsübliche Bekanntmachung: Ankündigung von Voruntersuchungen für den Nordsee-Ruhr-Link

Die Leitung wird einen Durchmesser von 1200 bzw. 1400 mm haben.

Der Nordsee-Ruhr-Link ist ein Bestandteil unseres H2ercules Projektes. Die Leitungen aus dem H2ercules Projekt sind im Wasserstoff-Kernnetz, das die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber entworfen haben, bereits integriert.

Als Ankerstruktur zentraler Fernleitungen bindet das Wasserstoff-Kernnetz deutschlandweit zentrale Wasserstoff-Standorte, z.B. große Industriezentren, Elektrolyseanlagen, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore an und ist Ausgangspunkt für einen flächendeckenden Netzausbau.

Um die Planungen zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für das sich anschließende Genehmigungsverfahren gem. § 43l Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fortzuführen, müssen verschiedene Vorarbeiten (bspw. Kartierungen, geotechnische Untersuchungen, Vermessungsarbeiten) durchgeführt werden, die im Folgenden detailliert beschrieben werden. Der im Rahmen der Vorarbeiten untersuchte Bereich ist der sogenannte Planungsraum. Er ist deutlich größer als die Flächen, die von der Trasse selbst oder von den Bauarbeiten berührt werden. Die hier beschriebenen Maßnahmen können grundsätzlich im möglichen Trassenkorridor, im Bereich von potenziellen Trassierungsvarianten sowie im potenziellen naturschutzfachlichen Einwirkungsbereich des Vorhabens stattfinden. Das bedeutet, dass auch Bereiche untersucht werden, die vom Bau und späteren Betrieb der Pipeline möglicherweise nicht oder nicht direkt berührt werden. Im Zusammenhang mit den Vorarbeiten kann ein Betreten von Privatgrundstücken notwendig sein.

Die notwendigen Vorarbeiten werden durch beauftragte Unternehmen vorgenommen, die Maßnahmen dieser Art regelmäßig und sorgfältig durchführen. Die Unternehmen sind ausdrücklich angewiesen, bei erforderlichen Betretungen der Grundstücke äußerst achtsam vorzugehen.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der erforderlichen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Gemäß Absatz 1 haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens notwendige Untersuchungen zu dulden. OGE setzt bei der Durchführung dieser notwendigen Arbeiten ausdrücklich auf Kooperation und arbeitet mit den Eigentümern und Nutzungsberechtigten wie Pächtern zusammen. Sollte es im Rahmen der Untersuchungen wider Erwarten zu Schädigungen kommen, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

Mit den Vorarbeiten wird nicht über den Bau der geplanten Wasserstoffleitung entschieden.

Alle Vorarbeiten sind im folgenden Zeitraum geplant:
ab Februar 2024

Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Vorarbeiten ist nachfolgend aufgeführt:

Vermessungsarbeiten

Grundlage für die Erstellung von Plänen und Karten sind Vermessungsdaten. Ein großer Teil der Vermessung erfolgt aus der Luft, z. B. mit Flugzeugen oder Hubschraubern. Erhobene Daten werden durch Kontrollmessungen auf dem Boden überprüft.

Die Vermesser vor Ort sind Experten und gehen immer mit größter Sorgfalt und Präzision vor, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten. Eingriffe in den Boden sind nicht erforderlich. In manchen Fällen müssen die Vermessungsteams Privatgrundstücke betreten.

Naturschutzfachliche Kartierungen

Fachleute für Naturschutz, Forst- und Landwirtschaft sind vom ersten Moment an in die Planung einer neuen Trasse eingebunden. Mit der naturschutzfachlichen Kartierung – also die Bestandserhebung der im Planungsraum vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt – werden alle umweltfachlichen Schutzgüter ermittelt und verifiziert. Die Durchführung von Kartierarbeiten stellt damit die Basis für die Festlegung einer möglichst umweltverträglichen Trasse dar und reduziert spätere Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauausführung.

Boden- und Baugrunduntersuchungen

Die Errichtung von Infrastrukturvorhaben erfordert Boden- und Baugrunduntersuchungen, um Maßnahmen sach- und fachgerecht gemäß gesetzlichen Vorgaben zu planen und durchzuführen. Vor Ort geht es darum, die vorhandenen Bodenhorizonte und deren bodenkundlichen und geotechnischen Eigenschaften zu erfassen. Die Baugrunduntersuchungen dienen der standortspezifischen technischen Auslegung von Bauwerken und Abläufen. Im Rahmen der Untersuchungen können folgende Verfahren angewandt werden:

  • Kleinrammbohrungen

Aufschlussverfahren zur Feststellung der Schichtenfolge und des Wassergehalts im Untergrund sowie der Gewinnung von Bodenproben. Die Kleinrammbohrungen haben einen Durchmesser von ca. 4-8 cm und werden nach der Beprobung wieder verfüllt.

  • Rammsondierungen

Rammsondierungen lassen Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte des Bodens zu. Sie haben einen Spitzendurchmesser von ca. 4-5 cm. Eine Bodenentnahme findet nicht statt. Der Platzbedarf am Ansatzpunkt der jeweiligen Sondierung beträgt ca. 2 m2.

Die Kleinrammbohrungen und die Rammsondierungen werden in der Regel in geringem Abstand zueinander und meist sogar unmittelbar nebeneinander durchgeführt, so dass der gesamte Flächenbedarf für diese Vorarbeiten gering ist und sich auf einen kleinen Umkreis um den Ansatzpunkt beschränkt.

An einzelnen aufwendigen Kreuzungsstellen (bspw. an Autobahnen, Bahnlinien, Kanälen) werden zudem Kernbohrungen durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse für die konstruktive Ausführungsplanung der Kreuzungsbauwerke liefern. Der Maximaldurchmesser der Kernbohrungen beträgt 22 cm bei einem Platzbedarf des Bohrgeräts von 30 m². Um mögliche Flurschäden zu vermeiden, werden die Baustraßen bei Bedarf mit Stahlplatten oder Aluminiumpaneelen befestigt. Auf Flächen mit Kampfmittelverdacht sind im Bereich der geplanten Bohransatzpunkte punktuelle Sondierungen durchzuführen. Hierfür ist ein Schneckenbohrgerät erforderlich, dessen Einsatz mit der oben beschriebenen Kernbohrung vergleichbar ist.

Aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes werden im Rahmen der Vorarbeiten auch bodenkundliche Voruntersuchungen durchgeführt. Hierbei wird zur Entnahme von Bodenproben eine Sonde mit einem Durchmesser von 3 cm von Hand mit einem Schonhammer eingeschlagen.

Sollten durch die Vorarbeiten im Einzelfall Flurschäden entstehen, werden diese protokolliert, so dass eine Regulierung durch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen von OGE zeitnah erfolgen kann.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie erreichen uns
telefonisch unter 0201 3642-12599 oder per E-Mail an
dialog-nrl@oge.net.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team OGE

Karte: Geplanter Trassenverlauf Nordsee-Ruhr-Link (NRL)





Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Der Maßnahmeträger OGE teilte auf Anfrage mit, dass ein elementarer Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes der Neubau des sogenannten ‚Nordsee-Ruhr-Links‘ (NRL) von Wilhelmshaven (Niedersachsen) bis zu einer bestehenden Station in Wettringen ist.  Die Leitung NRL sei die essenzielle Hauptschlagader der neuen Wasserstoffinfrastruktur im Norden und ist unabdingbar für das Gelingen der Energiewende, um den Wasserstoff zu den Verbrauchern zu transportieren.

Vom Maßnahmeträger wurde darauf hingewiesen, dass die Grundstückseigentümer bereits direkt informiert worden seien. In Einzelfällen könne es allerdings sein, dass dieses aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgt ist. Daher erfolge die Bekanntmachung. Die neue Leitung endet in Wettringen, von hier könne man an eine bestehende Gasleitung anschließen, die wasserstoffgeeignet ist. Die Verwaltung wird in nächster Zeit zu diesem Projekt weitere Informationen einholen.





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