Kreis Steinfurt fördert Naturschutzmaßnahmen

Wer sich aktiv für den Naturschutz einsetzt, indem er beispielsweise Nistkästen anbringt oder Hecken pflegt, bekommt finanzielle Unterstützung vom Kreis Steinfurt. Dieser fördert bereits seit vielen Jahren Naturschutzmaßnahmen. Grundlage hierfür sind die "Richtlinien für die Förderung von Natur und Landschaft im Kreis Steinfurt". Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Vereine, anerkannte Naturschutzverbände und andere Organisationen.
 
Sie haben die Möglichkeit, Maßnahmen mit Kosten in Höhe von mindestens 150 Euro, fördern zu lassen. Mehr als 2000 Euro können nicht bewilligt werden. Einige Projekte werden ausschließlich gefördert, wenn sie im Außenbereich angesiedelt sind. Hierzu gehört zum Beispiel die Anlage von Alleen, Baumreihen, Hecken, Uferbepflanzungen oder Obstbäumen. Darüber hinaus zählt auch die Pflege von (Wall-)Hecken, Kopfbäumen, Obstbäumen oder Biotopen (Ökoteiche) zu diesen Naturschutzmaßnahmen.
 
"Besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen" können seit 2020 auch im baurechtlichen Innenbereich umgesetzt und gefördert werden. Hierunter fallen Aktionen, die zum Erhalt oder zur Förderung beispielsweise von Vögeln, Fledermäusen, Wildbienen und Hornissen beitragen, unter anderem durch das Aufhängen von Nisthilfen und -kästen. Wer diese komplett in Eigenregie baut, kann die Materialkosten zu 100 Prozent geltend machen. Fertige Nisthilfen werden bis zu 80 Prozent gefördert. "Damit haben wir das Förderprogramm bürgerfreundlicher gemacht und hoffen, dass mehr Artenhilfsmaßnahmen auch in Privatgärten umgesetzt werden als bisher," erklärt Benedikt Brink, Leiter der Arbeitsgruppe "Maßnahmenumsetzung" bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt.
 
Nähere Informationen und die Förderanträge zu der einmaligen Förderung von Naturschutzmaßnahmen zum Herunterladen erhalten Interessierte auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/naturschutz durch Eingabe des Suchbegriffs "Förderprogramme Natur und Landschaft". Die Handreichung zur Gestaltung und Anbringung von Nisthilfen beziehungsweise -kästen für Vögel, Wildbienen und Fledermäuse steht auf der Internetseite des Kreises zum Download zur Verfügung (Suchbegriff Nisthilfen) und ist in Papierform bei der unteren Naturschutzbehörde erhältlich.
 
Ansprechpartner für die Förderung von Naturschutzmaßnahmen bei der unteren Naturschutzbehörde sind Stefan Kölker (E-Mail Stefan.Koelker@kreis-steinfurt.de, Telefon 0 25 51/ 69 1431) und Christian Schliemann (E-Mail Christian.Schliemann@kreis-steinfurt.de, Telefon 0 25 51/ 69 1430).

Pressemitteilung des Kreises Steinfurt vom 26.2.2024

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