Jagdpacht

Für die Auszahlung der Jagdpächte werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdbezirke „Berg I“, „Bilk“, „Brechte“, „Haddorf“, „Rothenberge“ und „Sellerfeld“ gebeten, Veränderungen durch Kauf, Verkauf oder Überschreibung von Flächen in dem zu Ende gehenden Jagdjahr bis zum 31. März beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung (Tel. 7833) zu melden. Ebenfalls wird um Mitteilung gebeten, wenn sich die Bankverbindung bzw. die Kontonummer geändert haben sollte.

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