Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wettringen und der Stadt Rheine zur Sicherstellung der Wasserrettung bzw. -bergung durch die Freiwillige Feuerwehr Rheine im Gemeindegebiet Wettringen
Die öffentliche-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung bzw. -bergung wurde am 07.11.2023 gem. § 24 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom Landrat des Kreises Steinfurt genehmigt. Sie ist am 08.11.2023 in Kraft getreten.
Die Vereinbarung wurde im Amtsblatt 42-2023 des Kreises Steinfurt mit Genehmigungsvermerk veröffentlich.
Das Amtsblatt kann auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter dem Link
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Amtsblatt/2023/
eingesehen werden.