Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in den kommenden Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Das legt eine EU-Richtlinie fest. Sie soll die derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit erhöhen. In einer ersten Phase sind alle Inhaberinnen und Inhaber eines grauen und rosa Papierführerscheins zum Umtausch aufgerufen. Die entsprechenden Fristen sind bis zum 19. Januar 2025 gestaffelt und richten sich nach dem Geburtsjahr der Führerscheinbesitzerin oder des Führerscheinbesitzers. Die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt weist darauf hin, dass die nächste Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 am 19. Januar 2024 endet. Danach werden die alten Dokumente ungültig. Umtauschanträge können sowohl beim Kreis Steinfurt als auch bei den kommunalen Bürgerbüros gestellt werden.
Das Straßenverkehrsamt stellt laufend Termine bereit, sodass auch eine kurzfristige Antragsstellung möglich ist. Für den Umtausch beim Kreis Steinfurt ist eine Terminbuchung unter https://termine.kreis-steinfurt.de/ notwendig. Um den Weg zur Behörde zu vermeiden, bietet der Kreis zusätzlich die Möglichkeit der Online-Antragstellung per Zoom-Sitzung an. Alle Informationen dazu gibt es online unter www.kreis-steinfurt.de/umtauschantrag-onlinebuero.
Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,30 Euro inklusive Versandkosten. Für den Umtausch ist neben dem alten Führerschein auch ein biometrisches Passbild notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten das neue Dokument, das 15 Jahre lang gültig ist, direkt per Post. Hat den alten Führerschein eine Behörde außerhalb des Kreises Steinfurt ausgestellt, fordert die Führerscheinstelle des Kreises die notwendigen Unterlagen automatisch bei dieser an.
Der nächste Stichtag zum Umtausch von grauen und rosa Papierführerscheinen ist der 19. Januar 2025 und betrifft die Geburtsjahrgänge ab 1971. Auch diese Personen sind daher aufgerufen, entsprechende Anträge bereits zeitnah zu stellen.
Inhaberinnen und Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, haben noch bis mindestens Januar 2026 Zeit, ihren Führerschein zu tauschen. Dabei richten sich die Fristen nach dem Ausstellungsjahr, das sich aus Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins ergibt. Eine Übersicht über alle Fristen bis 2033 und weitere Informationen sind auf der Website des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/umtausch-fuehrerscheine zusammengestellt. Fragen beantwortet die Führerscheinstelle des Kreises per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kreis-steinfurt.de oder telefonisch unter 02551/69-2999.
Pressemitteilung des Kreises Steinfurt vom 18.10.2023