Ein neues Jahr wird traditionell mit Feuerwerk begrüßt. Der Verkauf im lokalen Einzelhandel hat am 28. Dezember begonnen.
Feuerwerkskörper bergen trotz ihrer bunten Verzauberung am Himmel aber auch einige Gefahren.
Gefahren durch und mit Feuerwerk entstehen beispielsweise dann, wenn fehlgeleitete Raketen durch Fenster und Türen in ein Haus geraten und einen Brand verursachen oder unsachgemäße Handhandhabung der Feuerwerkskörper zu schweren Verletzungen führen.
Beim Kauf von Feuerwerk sollten Bürgerinnen und Bürger zwingend auf die Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM, achten. Illegales Feuerwerk ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Artikel, wie Signalmunition, Seenotrettungsraketen oder Magnesiumfackeln, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr dar und dürfen nicht verwendet werden.
Um zu vermeiden, dass Feuerwerk durch offene oder gekippte Fenster und (Balkon-)Türen in der Silvesternacht in die Wohnung eindringt. sollten Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben und alles Brennbare sollte von Balkonen und Terrassen entfernt werden.
Wer mit Tischfeuerwerk ins neue Jahr starten möchte, sollte dies nur auf feuerfesten Unterlagen abbrennen und nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien entzünden.
Feuerwerkskörper nicht in der Hand entzünden, sondern direkt auf den Boden legen. Raketen sollten aus einer fest auf dem Boden stehenden Vorrichtung starten, zum Beispiel aus einer fest stehenden Flasche. Nach dem Anzünden sind drei bis vier Meter Abstand einzuhalten.
Feuerwerkskörper, einschließlich Raketen, die in der Silvesternacht nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden. Sie können später noch explodieren. Beschädigte Feuerwerkskörper sollten nicht angezündet werden.
Nie Feuerwerkskörpern in Richtung anderer Menschen oder auf Tiere richten. Am besten sollten Feuerwerkskörper nur auf Gehwegen angezündet werden und nicht auf Straßen. Diese dienen als Anfahrts- und Rettungswege für Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Polizei und sind freizuhalten und nicht mit Feuerwerk zu blockieren.
Falls es dennoch zu einem Feuer kommen sollte, gelten die folgenden Verhaltenshinweise:
- Ruhe bewahren.
- Gefahrenstelle verlassen, denn: Brandrauch ist tödlich.
- Türen schließen, aber nicht abschließen. Wenn möglich, Schlüssel bereithalten.
- Kinder, ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Tiere mitnehmen und Nachbar*innen warnen.
- Per Notruf 112 die Feuerwehr informieren.
- Ins Freie gehen und den Einsatzkräften zeigen, wo es brennt.