Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2023
Planung von Stromleitungen durch die Amprion-GmbH
Aufgrund des Bedarfs für die Verteilung regenerativ erzeugter Energie sind Stromtrassen-Planungen der Fa. Amprion erforderlich. Durch die bereits fertiggestellte Höchstspannungsleitung „Dörpen-Niederrhein“ und das geplante „Vorhaben 63 – Hanekenfähr-Gronau“, einer Parallelplanung von neuen Masten im Bereich Brechte - Klein-Haddorf, ist Wettringen mit konkreten Vorhaben betroffen.
Darüber hinaus ist die Gemeinde beim „Korridor B“ und der „Windader West“, jeweils Vorhaben, die als Erdverkabelung umgesetzt werden sollen, erheblich betroffen. Der Rat hat zunächst die Sachstände zur Kenntnis genommen. Die laufenden Vorhaben sind zu prüfen und aufgrund der möglichen massiven Beeinträchtigungen kritisch zu bewerten und ggf. abzulehnen. Die Verwaltung bleibt im Austausch mit der Fa. Amprion. Die Verwaltung informierte darüber, dass die zuständige Thyssengas GmbH Wasserstoff-Kernnetze plane, so auch die Trasse „Emsbüren – Dorsten“. Denkbar ist, dass Wettringen auch hiervon betroffen ist, die Planungen stehen erst am Anfang, im kommenden Jahr erfolgen weitere Informationen.
Vertiefung der Windkraftpotenzialanalyse
Im Fachausschuss wurde Mitte November eine unverbindliche Einschätzung durch Michael Ahn, Geschäftsführer des Büros WoltersPartner Stadtplaner GmbH, vorgenommen. Es wurde eine erste Analyse für die Klassifizierung prioritärer Eignungsflächen für Windkraftnutzungen vorgelegt. Im weiteren Verfahren sind Arten- und Immissionsschutzprüfungen sowie sonstige umweltrechtliche Belange einschließlich städtebaulicher Kriterien aufzuarbeiten. Der Gemeinderat nahm den Sachstand zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Vorbereitungen für die Positivplanung von kommunalen Windenergiegebieten im Flächennutzungsplan weiterzuführen.
PV-Potenzialanalyse
Es wurde fristgemäß Anfang Dezember eine Förderung für Beratungsleistungen beim Land gestellt. Für insgesamt 19 Vorhaben liegen bereits Bewilligungsbescheide vor. Nun ist eine Priorisierung vorzunehmen, für welche Projekte bzw. in welcher Reihenfolge eine Umsetzung erfolgen soll. Diese wird für Anfang 2024 vorbereitet.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Förderprogramms zwei Förderanträge für PV-Anlagen gestellt (Ludgerussporthalle und Sportzentrum). Hierfür ist eine 90%ige Förderung möglich. Der Rat nahm die Sachdarstellung zur Kenntnis.
Bebauungsplan Nr. 14 „Kirchstraße“
Für das Gebäude „Kirchstraße 10“, ein Wohn- und Geschäftshaus, ist eine Erweiterung des Gebäudes zur Vergrößerung der Nutzfläche im Erdgeschoss sowie zur Schaffung von weiterem Wohnraum in den oberen Geschossen geplant. Daher ist ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, das bauliche Vergrößerungen zulässt.
Auf die amtliche Mitteilung wird verwiesen.
Mitgliedschaft in der Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG (EKSBEG)
Der Kreis Steinfurt hat mit weiteren Partnern die Bürgerenergiegenossenschaft eG gegründet. Hintergrund war der Wunsch, Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen und um Projekte im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu realisieren. Die Genossenschaft möchte eigene Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien umsetzen und Kommunen und Projektträger unterstützen.
Der Gemeinderat stimmte der Mitgliedschaft in der Genossenschaft „Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG“ zu. Es wird ein Geschäftsanteil erworben.
In diesem Zusammenhang sprach sich der Rat dafür aus, dass die Verwaltung zukünftig die Einbeziehung der Genossenschaft bei Klimaschutzprojekten prüft.
Abwassergebühren
Der bisherige Kalkulationszeitraum (2021 – 2023) ist abgelaufen. Für den neuen Zeitraum (2024 – 2026) mussten die Schmutz- und Regenwassergebühren neu kalkuliert werden. Auch vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Kostenpositionen und dem Abschmelzen der Rücklagen war es erforderlich, die Gebühren neu anzupassen. Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 = 2,25 €/m³ (bisher 1,95 €/m³) und die Regenwassergebühr 0,17 €/m² (bisher 0,15 €/m²).
Der Gemeinderat nahm die Informationen über die Entwicklung des Gebührenhaushaltes zustimmend zur Kenntnis und erkannte die Gebührenkalkulation an. Der Festsetzung der neuen ermittelten Schmutz- und Regenwassergebühr wurde zugestimmt. Der Gemeinderat beschloss die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen der Gemeinde Wettringen vom 22.12.2017 in der vorliegenden Entwurfsfassung.
Auf die amtliche Bekanntmachung hierzu wird verwiesen.
Abfall-, Straßenreinigungs- und Gewässerunterhaltungsgebühren
Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Entwicklung der Gebührenhaushalte zur Kenntnis. Die Gebühren für die genannten Haushalte werden in unveränderter Höhe festgesetzt. Eine Anpassung muss nicht vorgenommen werden.
Anpassung der Eintrittsentgelte für das Hallenbad
Die Eintrittsentgelte wurden letztmalig zum 01.01.2012 angehoben. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, nach 12 Jahren die Entgelte ab dem 01.01.2024 neu festzulegen. Das Bad wird defizitär geführt, rd. 250.000 € beträgt die jährliche Kostenunterdeckung. Angesichts der Bedeutung des Bades sprachen sich alle dafür aus, das Angebot möglichst zu erhalten. Die neuen Eintrittspreise können der Homepage unter www.wettringen.de entnommen werden.
Für Gäste, die das Hallenbad häufiger in Anspruch nehmen, empfehlen sich 10er-, 20er- oder 40er-Karten.
Unterhaltungs- und Deckenerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Sanierung der Wirtschaftswegeabschnitte (H27-1) Holtmann-Ruen-Kämpe und (H20-2) Hinterberg-Rothenberge eine Förderung für 2024 bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.
Die Wegebaukommission legt Anfang 2024 fest, welche Wirtschaftswegeabschnitte außerhalb einer Förderung im bisherigen Verfahren saniert werden sollen (max. Kostenrahmen in 2024 hierfür: rd. 100.000 €). Sollte keine Förderung der beantragten Maßnahme erfolgen, ist der zur Verfügung stehende Eigenanteil in vollem Umfang für bisherige Sanierungsmaßnahmen (nicht der höhere Standard, der für eine Förderung vorausgesetzt wird) zu verwenden. Für 2025 ist, sofern das Förderprogramm weitergeführt wird, ein neuer Antrag zu stellen. Die Wegebaukommission legt fest, welche Wirtschaftswege zur Förderung angemeldet werden.
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen 2024
Die bisherige Förderposition „Photovoltaik“ (Förderung von PV-Anlagen) für Privatpersonen als Eigentümer eines Wohngebäudes wird nicht fortgeführt. Die Mittel, 15.000 €, werden im Haushaltsjahr 2024 als Eigenanteil der Gemeinde für Investitionen neuer PV-Anlagen genutzt.
Die bestehenden Förderprogramme „Regenwasserzisterne“, „Dachbegrünungen“, „Obstbäume“ und „Blühflächen“ werden im Haushaltsjahr 2024 fortgeführt. Hierfür sprach sich der Gemeinderat aus.
Bürgerbaumaktion
Im vergangenen Winter wurde durch den Heimatverein und die Gemeinde erstmalig die Bürgerbaumaktion erfolgreich umgesetzt, insgesamt 25 Bäume konnten in Haddorf und am Rastplatz in Maxhafen gepflanzt und mit individuell gestalteten Spendentafeln versehen werden.
Diese Aktion wird nun fortgesetzt, dafür sprach sich der Gemeinderat aus. Der Eigenanteil für einen Baum und das Infoschild beträgt unverändert 120 €, die darüber hinaus gehenden Kosten werden von der Gemeinde getragen, wobei ein Förderantrag für die Maßnahme beim Kreis Steinfurt gestellt wird. Weitere Informationen hierzu folgen.
Elternbeiträge im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Übermittagsbetreuung)
Die Offene Ganztagsschule wird seit 2007 angeboten. Derzeit gibt es drei Betreuungsformen, insgesamt rd. 150 Kinder nehmen hieran teil. Zu den Angeboten zählt auch die "Betreuung über Mittag bis 13.30 Uhr". Der pauschale Elternbeitrag ist hierfür seit dem Schuljahr 2007/08 unverändert. Auch aufgrund der deutlich gestiegenen Betreuungskosten werden ab dem 1. Februar nächsten Jahres die Beiträge angepasst, hierfür sprach sich der Gemeinderat aus. Bei der Übermittagsbetreuung werden die Beiträge erstmals gestaffelt nach Einkommensgruppen, so wie es bei den anderen beiden Angeboten (verpflichtender und freiwilliger Ganztag) der Fall ist. Die Erziehungsberechtigten werden in den nächsten Tagen hierüber informiert. Die geänderte Satzung kann den amtlichen Mitteilungen in dieser Ausgabe entnommen werden.
Aufstellung von Leitlinien für die Errichtung von Bürgerwindparks in Wettringen
Dieser Punkt ist im Kontext zum Punkt „Vertiefung der Windkraftpotenzialanalyse“ zu sehen. Mit den Leitlinien sollen Bedingungen und Regelungen geschaffen werden, unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Flächen für weitere Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Leitlinien, die im Wesentlichen auch eine Bürgerbeteiligung vorsehen, wurden dem Gemeinderat vorgelegt, er nahm den Entwurf zur Kenntnis. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung sind für das 1. Quartal 2024 vorgesehen.
Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 einschließlich Stellenplan beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Steuersätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) unverändert bleiben, somit auf einem landesweit weiterhin sehr niedrigen Niveau. Der Plan beinhaltet wiederum erhebliche Investitionen für Projekte und Infrastrukturmaßnahmen. Der Haushaltsplan wird in nächster Zeit auf der Homepage der Gemeinde unter dem Button „Rathaus & Bürger/Haushalt“ eingestellt. Dort sind bereits jetzt die Haushaltsreden der Fraktionen einzusehen.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2023
Auftragsvergaben
Bauliche Maßnahmen im Schulzentrum
Der Gemeinderat genehmigte die am 14. November 2023 vom Haupt- und Finanzausschuss getroffene Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, den Auftrag für die Rohbauarbeiten für den Anbau im Innenhof an die Firma Albert Gortheil zu vergeben.
Bauliche Maßnahmen – Verschiedene Aufträge
- Den Auftrag für die Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten erhält die Firma Uden u. Koschalka Bedachung KG, Spelle. Bei den baulichen Maßnahmen geht es, wie bei den Rohbauarbeiten, um vier zusätzliche Räumlichkeiten der Privaten Realschule, die im Innenhof des Schulzentrums errichtet werden.
- Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Holz- und Aluminiumfenster an die Fa. Terhalle Holzbau, Ahaus, zu vergeben.
Herzliche Grüße und allen einen schönen 3. Advent sowie ein angenehmes Wochenende!
Berthold Bültgerds
Bürgermeister