EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplanung (4. Runde)

Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. In Nordrhein-Westfalen geschieht dies durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Auftrag des Umweltministeriums.
Seit 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.

Alle Städte und Gemeinden, für deren Gebiet eine Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen) durchgeführt wurde, sind verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen.
Die Lärmaktionsplanung befindet sich in der 4. Runde, in der auch die Gemeinde Wettringen betroffen ist.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Wettringen erfolgte eine Lärmkartierung an der L 580 (Steinfurt - Neuenkirchen) auf einer Länge von rd. 850 m (ca. Kreisverkehr Verlängerung Sofienstraße bis Grenze Steinfurt).

Die Lärmkarte sowie der Bericht über die Lärmkartierung für die Gemeinde Wettringen können unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

https://www.gis.nrw.de/arcgis/rest/services/umwelt_laerm/stufe4/MapServer/2/274/attachments/214

Für die Öffentlichkeit besteht Gelegenheit, Anregungen, Stellungnahmen oder Hinweise zur Lärmaktionsplanung in dem betroffenen Bereich in der Zeit vom 13.11.2023 bis 11.12.2023 bei der Gemeinde Wettringen, Kirchstraße 19, 48493 Wettringen oder per Mail an dietmar.roling@wettringen.de abzugeben.

Für Rückfragen können Sie Herrn Roling, Ordnungsamt unter der Tel.-Nr. 02557 / 7833 erreichen.

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