Wenn Urlaubsreisen ins Ausland geplant sind, sollten Reisende frühzeitig einen Blick in den Reisepass oder Personalausweis werfen. Für den Fall, dass der Pass bald abläuft, ist es ratsam, möglichst schnell einen neuen zu beantragen. Viele Länder erlauben die Einreise nur dann, wenn der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig ist. Reisepässe, die in diesem Jahr ungültig werden, reichen dann häufig nicht mehr aus.
Wer einen Reisepass beantragt, muss derzeit damit rechnen, dass die Bundesdruckerei in Berlin ca. 5 - 6 Wochen zur Anfertigung und Übersendung des Dokuments benötigt. In der Hauptreisezeit im Sommer ist davon auszugehen, dass sich die Zeit für die Ausstellung noch einmal verlängert. In dringenden Fällen ist es zwar möglich, einen Expresspass zu beantragen, dessen Ausstellung nur wenige Tage dauert, dies ist aber mit Mehrkosten verbunden.
Zu den Staaten, in denen die Einreise nur mit Reisepass erlaubt ist, gehören Großbritannien, viele osteuropäische, afrikanische und asiatische Länder, aber auch die USA, die Dominikanische Republik oder Brasilien. Auch für Kinder ist ein Lichtbild im Pass vorgeschrieben.
Ob für die Reise in ein bestimmtes Land ein Reisepass erforderlich ist, kann beim Buchen der Reise im Reisebüro erfragt werden. Informationen hierzu sind auch der Homepage des Auswärtigen Amtes zu entnehmen (www.auswaertiges-amt.de).
Für Urlaubsreisen in die meisten europäischen Länder reicht ein Personalausweis aus. Auch hier sollte man frühzeitig nachsehen, wann der Personalausweis ungültig wird. Es muss mit einer Dauer von ca. 3 Wochen bis zum Erhalt des Personalausweises gerechnet werden. In der Hauptreisezeit verlängert sich die Wartezeit auch hier. Eine Verlängerung von bereits ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen ist nicht möglich.
Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr muss für eine Auslandsreise, je nach Reiseziel, ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Jüngere Kinder benötigen für die Auslandsreise einen Kinderreisepass. Auch dieser muss mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein.
Auskünfte erteilt das Bürgeramt der Gemeinde Wettringen, Tel.: 02557-7818.