Pressemitteilung des Kreises Steinfurt vom 16. Januar 2023
Kreis Steinfurt. Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden – das legt eine entsprechende EU-Richtlinie fest. Die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Umtauschfrist für Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 am 19. Januar 2023 abläuft und ihre alten Dokumente danach ungültig werden. Betroffene Personen sollten daher schnellstmöglich einen Umtauschantrag einreichen. Möglich ist das sowohl beim Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt, als auch bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden.
Termine in der Führerscheinstelle des Kreises in Steinfurt können online unter https://termine.kreis-steinfurt.de gebucht werden. Alternativ bietet der Kreis auch eine Online-Antragstellung per Zoom-Sitzung an. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/umtauschantrag-onlinebuero. Bei der Beantragung sind neben einem Personalausweis, Reisepass oder einem anderen gültigen Ausweisdokument auch der aktuelle Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Lichtbild vorzuweisen. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 30,30 € inklusive Versandkosten an. Die neuen Führerscheine werden direkt per Post zugestellt.
Die nächste Frist zum Umtausch alter Führerscheine betrifft die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 und läuft am 19. Januar 2024 ab. Auch diese Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer sind daher bereits jetzt aufgerufen, entsprechende Anträge zeitnah zu stellen.
Weitere Fragen beantwortet die Führerscheinstelle per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@kreis-steinfurt.de oder über die telefonische Hotline unter 02551/69-2999.