Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Pflegemaßnahmen an Landschaftshecken, wie das Auf-den-Stock-setzen oder das Beschneiden der Hecken, nicht durchgeführt werden. Die Hecken sind in dieser Zeit zu schonen, um die Brutzeit nicht zu stören und den Tieren genügend Verstecke und eine ausreichende Nahrungsgrundlage zu erhalten.
Bäume mit Spechthöhlen oder anderen Hohlräumen, die regelmäßig durch Vögel oder Fledermäuse zur Brut oder als Schlafstätte genutzt werden, sind darüber hinaus ganzjährig geschützt.
Schnitthecken in Gärten, z. B. Buchenhecken, dürfen auch während der Schonzeit durch vorsichtige Pflegeschnitte in Form gehalten werden. Hierbei muss jedoch Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden.