Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland gestartet

Münsterland. Der Regionalrat Münster hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern, um ihn an die Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) anzupassen. Hierzu wurde ein Planentwurf erarbeitet, in dem die bestehenden Festlegungen des derzeit geltenden Regionalplans und seiner Teilpläne für die Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt und Warendorf sowie für die Stadt Münster überarbeitet, ergänzt und neu strukturiert wurden.
 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ist die Öffentlichkeit ab sofort und bis einschließlich zum 30. September 2023 aufgerufen, Stellungnahmen und entsprechende Begründungen zum Änderungsentwurf abzugeben. Gleiches gilt auch für den Umweltbericht. Dazu werden die Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland im genannten Zeitraum öffentlich bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster, ausgelegt und sind online unter folgendem Link einsehbar: www.brms.nrw.de/go/regionalplanverfahren. Stellungnahmen können entweder per Mail an regionalplan-muensterland@brms.nrw.de, direkt vor Ort bei der Bezirksregierung in Münster oder online über das zentrale Beteiligungsportal des Landes unter www.beteiligung.nrw.de/portal/brms/beteiligung/themen/1002456 abgegeben werden.
 
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt werden. Dazu gehören unter anderem die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen. Eine zentrale Herausforderung liegt dabei darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen und die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Mit dem Änderungsverfahren sollen daher auch Windenergiegebiete festgelegt werden, um das regionale Flächenziel zum Ausbau der Windenergie, das im parallelen Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplanes NRW festgelegt wird, zu erfüllen.

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