Der Gemeinderat hat im März 2020 neue Vergabekriterien für die Vergabe von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken beschlossen. Diese haben sich im Wesentlichen bewährt. Im Baugebiet „Erweiterung der Kardinal-von-Galen-Straße“ wurden sie angewendet, ebenso bei der Vergabe für das Wohnbaugebiet „Merskamp“.
Der Gemeinderat hatte in 2020 die Verwaltung beauftragt, sich fortlaufend mit den Kriterien auseinanderzusetzen und im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. Dies ist nun erfolgt. Der Bau- und Planungsausschuss hat am Dienstag dem Gemeinderat empfohlen, folgende Änderungen in den Zugangsvoraussetzungen vorzunehmen:
- Der Bewerber hat seit mindestens 25 Jahren (zuvor 18 Jahren) kein Baugrundstück von der Gemeinde erworben.
- Der Bewerber darf nicht über eigenes Wohneigentum verfügen, das für die weitere Familienplanung geeignet ist. Wohneigentum ist für die weitere Familienplanung geeignet, sofern pro Kind ein Zimmer mit einer Mindestgröße von 12 m² vorhanden ist.
Alle weiteren Zugangsvoraussetzungen und die Gewichtung der einzelnen Kriterien bleiben unverändert. Gleichwohl sind die weiteren Erfahrungen mit allen Vergabepunkten regelmäßig zu prüfen.
Aktuell erfolgt das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich-August-Kümpers-Straße" mit rd. 37 Wohnbaugrundstücken. Für dieses Wohnbaugebiet soll, sofern der Gemeinderat dem in seiner nächsten Sitzung Ende August zustimmt, die geänderte Vergaberichtlinie erstmals zur Anwendung kommen.