Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. August 2022
Bebauungspläne
- Bebauungsplan Nr. 9 „Welberger Damm I“
Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Je Einzelgebäude sind max. drei Wohnungen (und je Doppelhaushälfte max. zwei Wohnungen) zulässig. Damit sollen die vorhandene Siedlungsstruktur und der Gebietscharakter als überwiegende Einfamilien-hausbebauung erhalten bleiben. - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 65 „Wohngebiet Tie-Esch“
Die 1. vereinfachte Änderung wurde als Satzung beschlossen. Inhaltlich ging es auch bei diesem Bebauungsplan um die Sicherung des Gebietscharakters (s. Punkt a).
Auf die entsprechenden Bekanntmachungen in dieser Ausgabe der „Wettringer Woche“ wird verwiesen.
Neubau weiterer Stromtrassen
Im Rahmen der Energiewende ist eine geeignete Netzstruktur notwendig. Bereits in der Bau- und Planungsausschusssitzung hatten Mitarbeiter des Vorhabenträgers Amprion die laufenden bzw. anstehenden Maßnahmen, die das Gebiet der Gemeinde Wettringen berühren, dargestellt.
So geht es um das Vorhaben 63 (Hanekenfähr- Gronau). Eine Freileitung wird parallel zur vorhandenen Maststrecke errichtet. Betroffen ist der Bereich Klein-Haddorf/Brechte.
Die Maßnahme „Dörpen West – Niederrhein“ wird derzeit im Gemeindegebiet umgesetzt. Insgesamt 24 neue Freileitungsmasten wurden als Parallelleitung errichtet. Hier wird die 380 kV-Höchstspannungsleitung hergestellt. Aktuell werden auf dieser Trasse die Leitungsseile gezogen.
Das Vorhaben „Korridor B“ ist nun in der Planung. Der Vorschlagskorridor verläuft westlich durch das Gemeindegebiet. Der Rat nahm die Planungen zur Kenntnis und hat sich dafür ausgesprochen, das Verfahren kritisch zu begleiten. Konkret geht es um das Vorhaben 48. Diese Trasse ist als Erdverkabelung vorgesehen, für die ein 40 m breiterStreifen im Rahmen der Bauphase in Anspruch genommen wird. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter https://korridor-b.amprion.net .
Änderung der Vergabekriterien für gemeindliche Wohnbaugrundstücke
Im März 2020 wurde die Neufassung der Vergabekriterien für Wohnbaugrundstücke beschlossen. Die Vergabe erfolgt seitdem erstmals nach unterschiedlichen Kriterien. Nach ersten Erfahrungen wurde nun eine Evaluierung vorgenommen. Auf dieser Grundlage hat der Rat eine Anpassung der Zugangsvoraussetzungen beschlossen.
Zum einen darf der Bewerber seit mindestens 25 Jahren kein Baugrundstück von der Gemeinde erworben haben. Zum anderen wurde das vorhandene Wohneigentum insofern „nachgeschärft“, als dass der Bewerber nicht über eigenes Wohneigentum verfügen darf, das für die weitere Familienplanung geeignet ist. Ergänzt wurde, dass das Wohneigentum dann geeignet ist, sofern pro Kind ein Zimmer mit einer Mindestgröße von 12 m² vorhanden ist. Die Gewichtung der Vergabekriterien bleibt unverändert. Die Vergabekriterien sind im Internet abrufbar unter www.wettringen.de/ àRathaus & Bürger à Bauen und PlanenàWohnbaugrundstücke. Ergänzende Informationen gibt das Bauverwaltungsamt.
Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2022
Der Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsausgleich im laufenden Jahr erreicht werden kann. Im Hinblick auf die Jahresplanung 2023 wird aus verschiedenen Gründen (Corona, Ukraine-Konflikt, Energiekosten, steigende Umlagen und sinkende Zuweisungen des Landes) davon ausgegangen, dass ein Haushaltsausgleich nicht erreicht und ein Defizit auszuweisen ist.
Vergabe eines Straßennamens (ehem. Umspannstation)
An der Werninghoker Straße (Bereich ehem. Umspannstation) wird eine Kindertageseinrichtung vorübergehend in Raummodulen errichtet, die 6. KiTa wird dort noch gebaut. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Straße im dortigen Bereich „Aawiese“ zu nennen.
Mitteilungen
Zuweisungen FlüchtlingeDurch die zuständigen Behörden wird darauf hingewiesen, dass die Flüchtlingsströme derzeit relativ hoch sind. Zudem ändert sich die Zuweisungsquote aufgrund einer geänderten Berechnungsmethode. Für die Kommunen, so auch für Wettringen, ergibt sich dadurch die Problematik des „Wohnraumes“. Die Berechnungen und Einschätzungen der zuständigen Behörden sagen zudem aus, dass neben den Geflüchteten aus der Ukraine weitere Flüchtlinge kommen und aufzunehmen sind. Die Gemeinde arbeitet an Möglichkeiten, um den Flüchtlingen Wohnraum zu geben. Wer diesen stellen kann, sollte sich bei der Gemeinde, Tel. 02557-7820, Sozialamt, Herr Brink, melden.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. August 2022
1. Vertragsangelegenheit
Der Gemeinderat hat sich nach intensiven Beratungen einstimmig dafür ausgesprochen, eine GmbH zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zu gründen. Den hierfür erforderlichen Verträgen wurde zugestimmt und die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterlagen für den Zulassungsantrag beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einzureichen. Mit diesem MVZ soll ein Schritt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung gegangen werden. Alle hiesigen Hausärzte unterstützen das Modell, zwei Wettringer Hausärzte (Dr. Peter Rotterdam und Jürgen Barthels) werden dort zunächst tätig. Nach dem positiven Bescheid durch die KV soll das MVZ zu Beginn des kommenden Jahres seine Arbeit aufnehmen. Weitere Einzelheiten werden noch bekanntgegeben.
2. Gründung einer Gesellschaft zur gemeinsamen Klärschlammverwertung im Kreis Steinfurt
Die Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH (EGST) hat insbesondere zur Sicherstellung der langfristigen Klärschlammentsorgung zu wirtschaftlichen Konditionen die Gründung einer Gesellschaft in Absprache mit den betroffenen Kommunen geprüft und vorangebracht.
In einer gemeinsamen Sitzung der Bauausschüsse der Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen hatte man sich zuvor hiermit intensiv im Beisein von Vertretern der EGST beschäftigt. Neuenkirchen beabsichtigt den Beitritt zur Gesellschaft, der Rat der Gemeinde Wettringen hat den Bürgermeister ermächtigt, der Gründung und dem Beitritt der Gemeinde zur neuen Gesellschaft zuzustimmen. Als Gesellschafter besteht später die Möglichkeit, den Klärschlamm des Gemeinschaftsklärwerkes entsprechend zu entsorgen.
3. Auftragsvergaben:
a) Digitalpakt
Durch das Förderprogramm „Digitalpakt“ steht der Gemeinde ein Förderkontingent in Höhe von rd. 117.000 € zur Verfügung. Die Gemeinde hat einen Eigenanteil von rd. 13.000 € zu tragen. Die Mittel sollen ausschließlich in die Digitalisierung der Grundschule fließen. Der Gemeinderat hat sich nun dafür ausgesprochen, den Auftrag für die entsprechenden Komponenten an die Fa. MDI, Ibbenbüren, zu vergeben.
b) Planungs- und Ingenieurleistungen
Der Rat hat sich dafür ausgesprochen, die Ingenieurleistungen für die baulichen Maßnahmen „Campingpark“ und für die Erschließung des Gebietes „ehem. Umspannstation“ an das Ing.-Büro Wiehager, Hörstel, zu vergeben. Die weiteren Planungsleistungen für die Entwicklung/Erweiterung des Schulzentrums wird das Planungsbüro Borowski & Sasse, Rheine wahrnehmen.
Herzliche Grüße und allen ein schönes Wochenende!
Berthold Bültgerds
Bürgermeister