Diese setzt voraus, dass die „Vierbeiner“ von den Hundehalter/innen bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt 43,00 Euro für den Ersthund. Höhere Sätze zahlt, wer mehr als einen Hund hält. Für gefährliche Hunde gelten extra festgelegte Steuern.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden von Mitte September 2022 bis etwa Mitte November alle Haushalte in Wettringen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde Wettringen ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter auch mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Auch können Bußgelder aufgrund nicht rechtzeitiger Anmeldung des/der Hunde/s geltend gemacht werden. Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, dass jeder Hundehalter, seine/n Hund/e schnellstens anmeldet.
Anmeldungen sind im Bürgeramt des Rathauses vorzunehmen.
Ein Termin kann online unter https://www.wettringen.de/sonstige-seiten/terminanfrage/ oder telefonisch unter 02557/78-18 vereinbart werden.