Veröffentlichung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW beinhaltet unter anderem Transparenzregelungen mit entsprechenden Veröffentlichungspflichten für die Ratsmitglieder und die Bürgermeister aller 396 Städte und Gemeinden des Landes.

Im § 16 des Gesetzes ist geregelt, dass Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinde gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über bestimmte Nebentätigkeiten, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Mitgliedschaften in Vereinen etc. zu erteilen haben.

Die Daten für die Gemeinde Wettringen liegen zu jedermanns Einsichtnahme aus,
Auskünfte erteilt Klaus Remki (Tel. 78 – 12).

Die Angaben des Bürgermeisters wurden entsprechend dem Gesetz auch gegenüber dem Landrat bekannt gegeben. Sie können auch auf der Homepage der Gemeinde (www.wettringen.de) eingesehen werden.

Wettringen, den 20.05.2022

Gemeinde Wettringen

Der Bürgermeister

gez. Berthold Bültgerds

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