Die Bedenken gegen die massive Erweiterung des DOC von 11.500 auf über 19.000 m² Verkaufsfläche hatten die betroffenen Umlandkommunen und -kreise bereits im Jahr 2018 vor Gericht vorgetragen und stellvertretend hatten drei Kommunen, so auch Wettringen, entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Daraufhin hat im Normenkontrollverfahren der Stadt Nordhorn das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 26.10.2020 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Dagegen legten sowohl die Stadt Ochtrup als auch der Vorhabenträger Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Vor dem Hintergrund eines richtungsweisenden Urteils des BVerwG aus Januar 2022 zum Outlet Center in Remscheid haben die Stadt Ochtrup und der DOC-Betreiber die Revision gegen das OVG-Urteil jetzt zurückgenommen und der bereits anberaumte Verhandlungstermin wurde vom Gericht aufgehoben.
Festzuhalten bleibt, dass der Normenkontrollantrag der Stadt Nordhorn gegen den Bebauungsplan somit erfolgreich war und sich damit auch die zurückgestellten Normenkontrollverfahren von Gronau und Wettringen erledigt haben.
Vor dem Verwaltungsgericht Münster sind noch die Klageverfahren gegen die für das Erweiterungsvorhaben bereits erteilte Baugenehmigung anhängig. Infolge der Unwirksamkeit des Bebauungsplans ist auch die Grundlage für die Baugenehmigung entfallen. Die Baugenehmigung erweist sich daher als rechtswidrig. Die Umlandkommunen und -kreise haben die Erwartungshaltung, dass die Baugenehmigung nunmehr vom Kreis Steinfurt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde zurückgenommen wird. Damit hätten sich auch diese Klageverfahren erledigt.
„Alle Rechtsmittel waren somit erfolgreich! Dieser positive Prozessverlauf hatz gezeigt, dass es richtig war, gemeinsam gegen die immensen Erweiterungsabsichten gerichtlich vorzugehen. Auch wenn jetzt abzuwarten bleibt, wie der Betreiber und die Stadt Ochtrup weiter agieren, so betonen wir, dass bei großen Einzelhandelsvorhaben die Regionalverträglichkeit stets gewahrt werden muss.“, teilte Bürgermeister Berthold Bültgerds mit. Dieses erklärten inhaltsgleich auch die übrigen beteiligten Kommunen und Kreise, die Bedenken gegen die Erweiterung geäußert hatten.
Sollten McArthurGlen und die Stadt Ochtrup an einer Erweiterung des DOC-Ochtrup weiter festhalten wollen, so müssen sämtliche Planverfahren neu gestartet werden. „Da schauen wir dann wieder ganz genau hin!“, bekräftigen bereits jetzt die Umlandkommunen und bedanken sich bei Prof. Dr. Olaf Bischopink von Baumeister Rechtsanwälte und bei Rechtsanwalt Dr. Heinz Janning für die engagierte Unterstützung in den vergangenen Jahren.