Aktualisierte Regelungen ab dem 13.01.2022 für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen sowie die Benutzung des Hallenbades.
In der Coronaschutzverordnung vom 11.01.2022 ist die "gemeinsame Sportausübung" in Innenräumen, somit in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum, sowie das Betreten von Hallenschwimmbädern weiterhin unter den Voraussetzung der 2G+-Regel gestattet.
Das bedeutet, dass Personen ab 16 Jahren immunisiert (geimpft/genesen) sein und darüber hinaus über einen aktuell gültigen negativen Testnachweis verfügen müssen. Mit einem negativen Testnachweis ist ein max. 24 Std. alter Antigen-Schnelltest oder ein max. 48 Std. alter PCR-Test gemeint.
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Ausgenommen von der 2G+-Regelung sind Personen bis zu einem Alter von 15 Jahren. Sie sind immunisierten Personen gleichgestellt, da sie an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen. Ein Altersnachweis (z.B. Personalausweis) ist erforderlich. Zudem sind Kinder bis zum Schuleintritt grundsätzlich immunisierten Personen gleichgestellt.
13. Januar 2022 von Jan Kloppe